§ 31 Erklärung zur Abstimmung

Laut Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages heißt es im § 31:

(1) Nach Schluß der Aussprache kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist. Der Präsident erteilt das Wort zu einer Erklärung in der Regel vor der Abstimmung.
(2) Jedes Mitglied des Bundestages kann vor der Abstimmung erklären, daß es nicht an der Abstimmung teilnehme.

Hier können Sie meine bisherigen Erklärungen nach § 31 lesen:

Erklärung nach § 31 GO-BT, 16.05.2019

Weiterlesen

Persönliche Erklärung nach § 31 GO, 26.04.2018

Weiterlesen

Erklärung nach § 31 GO, 22.03.2018

Die Strategie, Afghanistan militärisch zu befrieden, ist bisher gescheitert und auch für die Zukunft nicht sinnvoll, sondern falsch. Deshalb lehnen wir dieses Mandat ab.

Weiterlesen

Persönliche Erklärung nach § 31 , 01.12.2016

Weiterlesen

Persönliche Erklärung nach § 31, 13.05.2016

Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten setzt nach den Vorgaben des Grundgesetzes und der EU-Verfahrensrichtlinie voraus, dass landesweit Sicherheit vor politischer Verfolgung für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen besteht. Diese Voraussetzung ist in Algerien, Marokko und Tunesien nicht erfüllt.- Wir lehnen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ab.

Weiterlesen

Persönliche Erklärung nach § 31, 28.01.2016

Warum ich die Beteiligung deutscher Streitkräfte in der Region Kurdistan-Irak ablehne und mit "Nein" stimme

Weiterlesen

Persönliche Erklärung nach § 31, 04.12.2015

Warum ich das Bundeswehrmandat für Syrien ablehne und mit "Nein" stimme

Weiterlesen

Erklärungen nach §31, 15.10.2015

Weiterlesen

Erklärungen nach §31, 19.08.2015

Weiterlesen

Erklärungen nach §31, 21.05.2015

Weiterlesen