§ 31 Erklärung zur Abstimmung

Laut Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages heißt es im § 31:

(1) Nach Schluß der Aussprache kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist. Der Präsident erteilt das Wort zu einer Erklärung in der Regel vor der Abstimmung.
(2) Jedes Mitglied des Bundestages kann vor der Abstimmung erklären, daß es nicht an der Abstimmung teilnehme.

Hier können Sie meine bisherigen Erklärungen nach § 31 lesen:

Persönliche Erklärung nach § 31, 28.1.2026

Weiterlesen

Erklärung zum Abstimmungsverhalten nach § 31, 03.12.2025

Weiterlesen

Persönliche Erklärung, 07.05.2026

Weiterlesen

Erklärung nach §31, 01.03.2026

Weiterlesen

Erklärung nach §31, 17.12.2025

Erklärung von Hans-Christian Ströbele, Sylvia Kotting-Uhl, Monika Lazar, Beate Müller-Gemmeke, Winfried Hermann und … gemäß § 31 GO-BT zur Abstimmung am 17.12.2025 im Bundestag über:

Weiterlesen

Erklärung zur Abstimmung nach § 31 GO, 04.12.2025

der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Sylvia Kotting-Uhl, Memet Kilic, Uwe Kekeritz und Winfried Hermann, Monika Lazar u.a.

Weiterlesen

Berlin, den 19.06.2026

Weiterlesen