Zehn Jahre Prostitutionsgesetz - Fachgespräch

Veranstaltungsbericht, 29.10.2012

Veranstaltung am 22. Oktober 2012 in Berlin

2001 wurde unter Rot-Grün das Prostitutionsgesetz verabschiedet. Prostitution war danach nicht mehr sittenwidrig, Honorare konnten eingeklagt und zahlungsunwillige Freier wegen Betruges angezeigt werden, das Weisungsrecht der ArbeitgeberInnen wurde im Gegensatz zu anderen Berufen deutlich eingeschränkt und der Zugang zu den Sozialversicherungen ermöglicht. Nach zehn Jahren lud die Bundestagsfraktion zum Fachgespräch, um Bilanz zu ziehen und Handlungsbedarf auszuloten.

Das Gesetz stellte einen Meilenstein dar. Durch die Entkriminalisierung hat sich vieles verbessert. Allerdings fehlt die Harmonisierung mit anderen Rechtsbereichen, wie Bau-, Wohnungs- oder Gewerberecht, was zum Teil am Widerstand einzelner Länder liegt. Dennoch stellt sich die Frage, ob mehr Regulierung nötig ist. Eine Möglichkeit wäre, Prostitution als Gewerbe zu behandeln und damit auch unter das Gewerberecht zu ziehen. Damit könnten die konkreten Arbeitsbedingungen vor Ort besser kontrolliert werden. Wobei Claudia Fischer-Czech, im Vorstand des Bündnisses der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter e.V. (BUFAS) einwandte, dass kaum ein Betrieb so stark kontrolliert würde, wie Prostitutionsstätten.

Probleme, wie die mit der Straßenprostitution, die am Beispiel des Berliner Ortsteils Schöneberg von der Grünen-Stadträtin Sybill Klotz aufgezeigt wurden, lassen sich damit allerdings nicht angehen. Dort muss mit der Zuwanderung von Frauen aus anderen Ländern, die dann als Prostituierte auf dem Straßenstrich arbeiten, umgegangen werden. Diese Zuwanderung ist ein Ergebnis der EU-Osterweiterung und der Globalisierung. Aber sie bringt neue Konflikte zwischen AnwohnerInnen und Prostituierten und sie stellt die Gesundheits- und Sozialpolitik der Stadt vor neue Herausforderungen.

Sinnvoll ist auf jeden Fall, alle Beteiligten an einen Tisch zu holen, wie das vom Emanzipationsministerium in Nordrhein-Westfalen (NRW) organisiert wird. Klar ist aber auch: die Interessen sind durchaus heterogen. Bordelle, Wohnungen, Straßen und immer stärker das Internet sind sehr unterschiedliche Bereiche mit unterschiedlichen Anforderungen erläuterte Claudia Zimmermann-Schwartz aus dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW. Und es gibt immer noch zu wenig Informationen: so ist beispielsweise unklar, wie viele Prostituierte es in Deutschland gibt, es liegen nur Schätzungen vor.

Gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution allerdings ist das Strafrecht gefragt. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der deutlich macht, was zur Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel erfordert wäre: nämlich Neuregelungen im Aufenthaltsgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch, dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, der Gewerbeordnung, der Beschäftigungsverordnung und in weiteren Bereichen. Die Europaratskonvention ist am 1. Februar 2008 in Kraft getreten, mittlerweile von 37 Staaten ratifiziert und von neun weiteren gezeichnet. Die Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel, der Strafverfolgung der TäterInnen und dem Schutz der Opfer.

Zum Nachlesen: Das Prostitutionsgesetz


Quelle: www.gruene-bundestag.de/themen/frauen