Urteil ist Meilenstein für intersexuelle Menschen

Pressemitteilung, 08.11.2017

Erklärung von Monika Lazar, MdB, zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgericht über ein drittes Geschlecht im Geburtenregister

Das Urteil ist ein Meilenstein für das Selbstbestimmungsrecht von intersexuellen Menschen. Nun ist es amtlich: Die Welt ist nicht ausschließlich zweigeschlechtlich. Dafür streiten wir Grüne seit Langem. Die persönliche Freiheit und nicht Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter müssen Leitbild eines menschenrechtsorientierten Personenstandsrechts sein.

Nach jahrelangem Kampf um die Anerkennung und gegen menschenrechtswidrige Praktiken, wie die geschlechtsangleichenden Operationen, ist das der erste große Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung und Akzeptanz. Nun muss der Gesetzgeber der tatsächlichen Vielfalt der Geschlechter Rechnung tragen und eine dritte Geschlechtskategorie ermöglichen. Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben schwerzumachen, muss ein Ende haben.

 Darüber hinaus müssen "geschlechtszuweisende und -anpassende" Operationen an minderjährigen intergeschlechtlichen Menschen vor deren Einwilligungsfähigkeit grundsätzlich verboten werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass eine alleinige Einwilligung der Eltern in irreversible geschlechtszuweisende Operationen ihres minderjährigen Kindes – außer in lebensbedrohlichen Notfällen – nicht zulässig ist. Dafür werden wir Grüne uns auch weiterhin einsetzen.