Genitalverstümmlung: Grüner Gesetzentwurf im Bundestag

Pressemitteilung, 05.02.2012

Zum Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung erklären Monika Lazar, Sprecherin für Frauenpolitik, und Jerzy Montag, Sprecher für Rechtspolitik:

Nach Schätzungen von Terre des Femmes sind allein in Deutschland circa 20.000 Frauen und Mädchen von Genitalverstümmelung betroffen, sowie weitere 5.000 davon bedroht. Die erlittenen Verletzungen sind niemals revidierbar, zu lebenslangen Schmerzen und Behinderungen kommen seelische Qualen hinzu und ein Verlust sexuellen Erlebens. Weltweit leben laut Unicef derzeit mehr als 150 Millionen Mädchen und Frauen, die an ihren Genitalien verstümmelt wurden. Diese schwere Menschenrechtsverletzung muss durch Aufklärung und Verfolgung der Täterinnen und Täter bekämpft werden.

Am 9. Februar wird die Strafbarkeit von Genitalverstümmlung im Deutschen Bundestag debattiert. Wir legen einen Gesetzesvorschlag vor, der die Genitalverstümmelung ausdrücklich als Fall von schwerer Körperverletzung in das Strafgesetzbuch aufnimmt und auch eine Möglichkeit zur Bestrafung eröffnet, wenn Mädchen dazu ins Ausland gebracht werden. Ziel der Gesetzesänderung ist es, rechtliche Schutzlücken zu schließen. Es sollen Rechtsklarheit und Transparenz für alle geschaffen werden. Vor allem für die Migrantinnen und Migranten. Aber auch für medizinisches und pädagogisches Fachpersonal, für Justiz, Polizei und Sozialarbeit.

Nach jahrelangen Debatten ist es endlich an der Zeit, eine gemeinsame Lösung zu finden. Die Bundesregierung ist dabei in der Pflicht, eine rasche Lösung beim Kampf gegen Genitalverstümmlung mit voranzutreiben.