Extremismusklausel streichen – Zivilgesellschaft respektieren

Pressemitteilung, 17.09.2012

Zur durch den Verein AKuBiZ e.V. erfolgreich eingeklagten Änderung der Extremismusklausel durch das Bundesfamilienministerium erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus:

Die Extremismusklausel muss ersatzlos gestrichen werden. Das ist die Basis für einen respektvollen Umgang mit zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen Rechtsextremismus. Wer sich tagtäglich für Vielfalt und Demokratie engagiert, oft genug begleitet von Beschimpfungen, Diffamierung und sogar tätlichen Übergriffen aus dem braunen Spektrum, muss seine Verfassungstreue nicht schriftlich unter Beweis stellen.

Das sollte auch Ministerin Schröder endlich verstehen und ihren unangebrachten bürokratischen Feldzug gegen Anti-Nazi-Akteure beenden. Stattdessen bastelt das Bundesfamilienministerium halbherzig an der Klausel herum in dem Bemühen, die erlittene Schlappe vor dem Dresdner Verwaltungsgericht auszubügeln. Trotz Änderungen an den Formulierungen bleibt die Klausel unbestimmt und lässt die Initiativen im Unklaren darüber, welche Kriterien ihre Partner erfüllen müssen, um dem Bundesfamilienministerium unbedenklich zu erscheinen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Klausel nicht länger zur Fördervoraussetzung zu machen und ein Miteinander auf Augenhöhe zu ermöglichen.