"Extremismusklausel" abschaffen, Bundesmittel gegen Rechtsextremismus verdoppeln

Pressemitteilung, 21.11.2011

Anlässlich der wiederholten Aussagen von Kristina Schröder, dass es genügend Mittel für Präventionsprogramme gegen Rechtsextremismus gäbe, erklären Sven-Christian Kindler, Haushaltsberichterstatter für den Familienetat, und Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus:

Kristina Schröders Aussagen sind angesichts der aktuellen Entwicklungen blanker Hohn und zeugen von kompletter Realitätsverleugnung. Das jahrelange, schwer wiegende Versagen der Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung der nun bekannt gewordenen rechtsterroristischen Mordserie zeigt einmal mehr: Eine gesamtgesellschaftliche Sensibilisierung für rassistische und neonazistische Tendenzen bis weit in die Mitte unserer Gesellschaft ist dringend erforderlich. Wir müssen mehr in die Prävention investieren, um zu vermeiden, dass überhaupt ein Nährboden für solche schrecklichen Taten entstehen kann.

Dies gelingt aber nicht, indem man die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Anti-Nazi-Initiativen, die sich für eine tragfähige Demokratie einsetzen, durch Bekenntniszwänge behindert. Vielmehr müssen gerade diejenigen, die sich tagtäglich um demokratische Kultur bemühen, vom Staat geachtet, unterstützt und solide gefördert werden. Die verfassungsrechtlich hoch umstrittene "Extremismusklausel", mit der die Träger von Projekten für die Gesinnung ihrer Partner haften müssen, muss umgehend ersatzlos gestrichen werden. Sie ist Ausdruck einer Misstrauenskultur gegenüber zivilgesellschaftlichen Initiativen, die eine geeinte Auseinandersetzung mit dem menschenverachtenden Rechtsextremismus verhindert. Zudem trägt sie zu einer gefährlichen Verharmlosung von Nazi-Gewalt bei, was nicht nur wegen der rechtsterroristischen Mordserie, sondern auch angesichts der 182 getöteten Opfer rechter Gewalt seit 1990 zynisch und inakzeptabel ist.

Wir fordern ein mit 50 Millionen Euro ausgestattetes Programm, das sich gegen Rechtextremismus und weitere Formen von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie Rassismus, Antisemitismus, aber auch Sexismus und Homophobie richtet. Dies haben wir bereits im Haushaltsverfahren beantragt – die Koalitionsfraktionen lehnten den Antrag leider ab. Eine Ausweitung auf andere sogenannte "Extremismusformen" ist inhaltlich nicht begründbar und verkennt die Gefahren durch Rechtsextremismus und andere Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, auch in der "Mitte der Gesellschaft".