Wähler können Bedeutung der NPD schmälern

Pressebericht, Thüringer Landeszeitung, 17.04.2012

Monika Lazar sieht Verbot kritisch

Von Gerlinde Sommer

Arnstadt. Bundestagsmitglied Monika Lazar von den Grünen ist Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus. Heute wird sie in Arnstadt mit Stefan Heerdegen von Mobit und Madeleine Henfling, der Grünen-Kreissprecherin im Ilmkreis, über „Rechtsextreme Strategien im ländlichen Raum – Handlungsoptionen für Zivilgesellschaft und Kommunalpolitik“ sprechen.

Rechtsextreme versuchen, sich durch Immobilienkäufe auf dem Land anzusiedeln. Was raten Sie beim Verkauf eines Hauses?


Rechtsextreme agieren bundesweit auf dem Immobilienmarkt mit verschiedenen Strategien. Die Kommunen und Menschen vor Ort fürchten in solchen Fällen zu Recht, dass sich die rechtsextreme Szene auf diese Weise regional mit festen Anlaufstellen verankert. Patentrezepte dagegen gibt es nicht, es ist stets eine Einzelfallbetrachtung vonnöten.

Gibt es die Möglichkeit, Erkundigungen bei staatlichen oder nichtstaatlichen Stellen über mögliche Käufer einzuziehen?

Wenn der Verdacht aufkommt, es könnte sich bei einem potenziellen Käufer um eine Person mit Verbindung zum Rechtsextremismus handeln, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Verfassungsschutzbehörde
des Landes. Außerdem sollte frühzeitig die Expertise eines Mobilen Beratungsteams (Mobit) eingeholt werden. Diese erfahrenen Fachleute können viele hilfreiche Tipps geben und besitzen häufig, wie die traurigen Vorfälle rund um den NSU gezeigt haben, mehr Informationen als der Verfassungsschutz.

Gerade ist es der NPD in Thüringen gelungen, sich die Anmietung eines Gemeindesaales zu erstreiten, indem sie eine Firma vorschickte, die dann den Termin an die NPD abtrat. Was ist zu beachten?

Bei Immobilienvermietungen sollten immer Mietverträge mit Nutzungszweck, Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung und Sicherheitsleistung vereinbart werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, einer Partei den Zugang zu Veranstaltungsräumen zu verweigern, wenn zu befürchten ist, dass die Räume zur Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten genutzt werden. Bei Verdacht auf Straftaten ist stets Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

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Quelle: www.tlz.de