Rot-Grün legalisierte vor elf Jahren die Prostitution: Ein Schritt auf dem Holzweg oder einer in die richtige Richtung?

Pressebericht, Freie Presse, 09.01.2013

2002 legalisierte Rot-Grün die Prostitution. Alessandro Peduto befragte dazu Monika Lazar, Frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag.

Freie Presse: Hat das Gesetz sein Ziel erreicht oder gehört es reformiert oder gar abgeschafft?
Monika Lazar: Das Gesetz war ein Meilenstein. Frauen können seit 2002 ein Gewerbe als Prostituierte anmelden und müssen Steuern bezahlen. Prostitution war nicht mehr sittenwidrig, Honorare können eingeklagt, zahlungsunwillige Freier angezeigt werden. Zugang zur Sozialversicherung wurde ermöglicht. Das Gesetz hat zu mehr Rechtssicherheit geführt, auch wenn die nicht von allen genutzt wird. Generell ist die Bilanz positiv.

Wo wären Nachjustierungen nötig?

Es fehlt die Harmonisierung mit anderen Rechtsbereichen wie Bau-, Wohnungs- oder Gewerberecht. Dennoch stellt sich die Frage, ob mehr Regulierung nötig ist. Eine Möglichkeit wäre, Prostitution unter das Gewerberecht zu ziehen. Damit könnten Arbeitsbedingungen besser kontrolliert werden.
Das größte Hindernis für eine unaufgeregte und sachbezogene Auseinandersetzung mit Prostitution ist ihre Gleichsetzung mit Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung. Viele Menschen können sich nicht vorstellen, dass es andere gibt, die freiwillig in der Prostitution arbeiten.

Soll Prostitution erlaubt bleiben und wenn ja, in welchen Grenzen?
Wir Grünen setzen uns dafür ein, dass Prostitution unter rechtsstaatlichen und menschenwürdigen Bedingungen ausgeübt werden kann. Wir wollen die Rechte von Prostituierten stärken sowie Beratungsangebote ausbauen. Keine Option ist, Prostitution zu verbieten. Dies treibt Prostituierte in die Illegalität und in unsichere Arbeitsbedingungen. Gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution ist das Strafrecht gefragt. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der deutlich macht, was zur Umsetzung der Europarats-Konvention gegen Menschenhandel erforderlich wäre: Neuregelungen im Aufenthaltsgesetz, im Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch und in weiteren Bereichen. Frauen, die Opfer von Menschenhandel wurden, wollen wir vor Abschiebungen besser schützen. Insbesondere während laufender Gerichtsverfahren. Ein Bleiberecht würde Anzeige- und Aussagebereitschaft vieler Opfer erhöhen und zur Ermittlung der Täter führen... [Den gesamten Artikel lesen]