Kandidatencheck: Monika Lazars Statement zur direkten Demokratie auf Volksentscheid.de

Pressebericht, Volksentscheid.de, 12.09.2013

Kandidatencheck von Monika Lazar (MdB),Bündnis 90/Die Grünen, Direktkandidatin Leipzig II, Wahlkreis Nr. 153

"Alle vier Jahre die Wahl zu haben, reicht nicht. Wir wollen auch im Bund direkte Demokratie ermöglichen. Sie kann die repräsentative Demokratie gut ergänzen. Wir wollen, dass die Bevölkerung in Deutschland die Möglichkeit bekommt, wichtige Sachfragen rechtlich bindend selbst zu entscheiden. Es gibt sehr gute Erfahrungen mit direkter Demokratie aus den Bundesländern. Wir Grüne haben bereits mehrfach, auch zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in den Deutschen Bundestag eingebracht. Jedoch haben wir nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung erreicht. Aber wir lassen nicht locker bis eine dreistufige Volksgesetzgebung mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid Wirklichkeit wird. Wir sind der Meinung, dass unsere Demokratie durch die Einführung der Volksgesetzgebung auf Bundesebene lebendiger und bunter wird. Grundsätzlich sollen sich Volksentscheide auf alle Politikbereiche beziehen dürfen. Ein wirksamer Minderheitenschutz ist dabei für uns aber selbstverständlich. Auch Grundrechte und wesentliche Verfassungsprinzipien dürfen auch durch Volksentscheid nicht zur Disposition gestellt werden.

Die verfassungsrechtliche Werteordnung des Grundgesetzes ist die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben aller Menschen in Deutschland. Deutschland kann sich inzwischen auf ein mehr als 60 Jahre gewachsenes freiheitlich-demokratisches Bewusstsein der Bevölkerung stützen. Die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für Demokratie auf der Basis des Grundgesetzes wollen wir erhalten und fördern. Daher wollen wir neben dem parlamentarischen Gesetzgeber auch Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, die Verfassung aus eigener Initiative durch Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid zu ändern. Im Gegensatz dazu birgt ein zwingendes Referendum die Gefahr, dass Regierung und Parlament die Bürgerinnen und Bürger nur zum „Abnicken“ ihrer politischen Ziele missbrauchen. Wir meinen: Direkte Demokratie und parlamentarische Demokratie sollen sich ergänzen.

Wir wollen auf EU-Ebene zu gesamteuropäischen Volksentscheiden kommen. Transnationale Debatten über die Europapolitik und die weiter Demokratisierung der Entscheidungsprozesse in der EU müssen gefördert werden. Es geht darum, allen Bürgerinnen und Bürgern der EU stärkere Mitsprache- und Mitentscheidungsmöglichkeiten bei der grundsätzlichen Ausrichtung der Europäischen Union zu geben. Dafür greift die nationale Ebene zu kurz.

Mit der Europäischen Bürgerinitiative steht erstmals ein Instrument zur Verfügung, welches verbessert und in seinem Anwendungsbereich erweitert werden muss. Der rechtlichen Rahmen muss so gesetzt werden, dass eine europäische Angelegenheit auch europäisch entschieden wird. Statt nationaler Blockadepolitik ist es ratsam, alle EU-Bürgerinnen und Bürger nach europäischem Recht über wesentliche Änderungen der EU-Gründungsverträge abstimmen zu lassen.

Direkte Demokratie und parlamentarische Demokratie sollen sich ergänzen. Entspricht ein im parlamentarischen Verfahren entstandenes Gesetz nicht dem aktuellen Willen der Bürgerinnen und Bürger, haben diese die Möglichkeit, durch Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid ein Gesetz durchzusetzen, das ihrem Willen entspricht. Die gesetzlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz in Bayern, die durch Volksentscheid erlassen wurden, sind hierfür ein gutes Beispiel."

[Quelle: www.volksentscheid.de ]