Seit wann haben Fans Bürgerrechte?

Pressebericht, taz.de, 18.03.2018

Russland wird von deutschen Behörden mit Daten der Datei „Gewalttäter Sport“ gefüttert. Und diese enthält nicht nur Infos über Hooligans.

Geht’s noch? Deutsche Behörden liefern dem russischen Staat Daten deutscher Staatsbürger frei Haus. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hervor. Es geht um die Sicherheit der Fußball-WM, die im Juni und Juli in Russland stattfindet. Vor solchen Turnieren ist es üblich, dass deutsche Sicherheitsbehörden mit denen des Gastlandes zusammenarbeiten. Aber Daten der Datei „Gewalttäter Sport“, die in Duisburg geführt wird, nach Frankreich zu übermitteln, wie bei der EM 2016 geschehen, ist eben etwas anderes, als sie nach Russland zu schicken. Sportpolitiker empören sich und die Bundesdatenschutzbeauftragte warnt vor einer präventiven Weitergabe von Daten nach Russland. Die grüne Bundestagsabgeordnete Monika Lazar sagt: „Auch Fußballfans haben Bürgerrechte.“

Das dürfte vielen Beobachtern der Fanszene neu sein. In der Auseinandersetzung mit Fans geht es wahrlich nicht besonders rechtsstaatlich zu. Als die Datei „Gewalttäter Sport“ 1994 angelegt wurde, fehlte dieser Datensammlung jegliche Rechtsgrundlage. Als mehrere Gerichte die Rechtswidrigkeit festgestellt hatten, erließ das Bundesinnenministerium flugs eine Verordnung, mit der die Datei nicht weiter niedergeklagt werden konnte. Als vorbildliches rechtsstaatliches Handeln wird das niemand bezeichenen können. Die Aufregung über dieses Vorgehen hielt sich indes in Grenzen. Im Kampf gegen Hooligans wird dem Staat offenbar zugestanden, die Grenzen des Rechtsstaats zumindest auszutesten.

Opfer dieses Austestens werden nicht nur Hooligans. Auch wer dabei erwischt wird, wie er den Sticker seines Lieblingsklubs auf die Klotür im Stadion klebt, wird schnell als Gewalttäter erfasst. Mit Reiseverboten zu Spielen im Ausland werden nicht nur Gewalttäter belegt, sondern bisweilen auch Fanbetreuer, die man doch eigentlich bräuchte, um präventiv gegen Gewalt im Fußballumfeld arbeiten zu können. Fanprojekte, die vom Vertrauen der Problemanhänger leben, werden von der Polizei durchsucht und deren Mitarbeiter zu Aussagen gegen Fans gedrängt, mit denen sie sozialpädagogisch arbeiten. Einen großen Aufschrei von den selbst ernannten Bürgerrechtlern in der deutschen Politik hat so etwas selten zur Folge.

Als die Bundesliga ein Sicherheitskonzept vorgestellt hat, zu dem auch das Ausleuchten der Poritze zwecks Auffindens dort möglicherweise versteckter pyrotechnischer Erzeugnisse gehörte, blieb die Aufregung weitgehend auf die aktive Fanszene beschränkt. Während harmlose Ganzkörperscanner an Flughäfen von den deutschen katholischen Bischöfen zum Teufelszeug erklärt wurden, schert sich kaum jemand um echte Nacktkontrollen vor deutschen Stadien.

Die Rechte der Fans

Eine nennenswerte gesellschaftliche Debatte setzte nicht einmal ein, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Ende vergangenen Jahres die Bundesrepublik Deutschland verurteilt hat, weil die Gewalttätigkeiten von Polizeibeamten, die auf Fans des TSV 1860 München eingedroschen hatten, nicht hinreichend untersucht worden sind. Und auch wenn die Polizei wieder einmal Fans drangsaliert, indem sie sie so lange auf einem Parkplatz festhält, bis das Spiel, das sie besuchen wollen, abgepfiffen ist, regt sich wenig Protest im Fußballrechtsstaaat Deutschland. Kein Wunder, wenn Fans den Eindruck haben müssen, ihre Rechte seien weniger wert als die anderer Bürger.

Wenn nun also die Debatte um die Weitergabe von Datensätzen aus Deutschland nach Russland dazu führt, die Gültigkeit von Bürgerrechten in Deutschland auf Kurvengänger zu erweitern, kann das dem Rechtsstaat Deutschland nur gut tun. Wenn es nur darum geht, in der Auseinandersetzung mit Russland Rechtsstaats-PR für die Bundesrepublik zu betreiben, dann kann man die Debatte getrost wieder beenden.

Autor: Andreas Rüttenauer

[Quelle: www.taz.de]