Entschädigung der Opfer des DDR-Zwangsdopings

Kleine Anfrage, 29.06.2017

Die physischen, psychischen und sozialen Schäden der Opfer des DDR-Staatsdopings sind schwerwiegend. Nicht nur die ehemaligen Sportlerinnen und Sportler sind von Gesundheitsschäden betroffen, sondern häufig auch ihre Kinder - Fragen zur Entschädigung gemäß dem Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz.

Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Lazar, Özcan Mutlu, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden etwa 10 000 minderjährige Hochleistungs- und Nachwuchssportlerinnen und -sportler im staatlichen Auftrag gedopt. Dies geschah meist ohne ihr Wissen und ohne ihre Einwilligung. Die Sozialistische Einheitspartei Deutschland (SED), die DDR-Wissenschaft und kriminelle Sportfunktionärinnen und -funktionäre waren nachweislich dafür verantwortlich, während das Ministerium für Staatssicherheit (Stasi) das System absicherte und verschleierte.

Die physischen, psychischen und sozialen Schäden der Opfer des DDR-Staatsdopings sind schwerwiegend. Nicht nur die ehemaligen Sportlerinnen und Sportler sind von Gesundheitsschäden betroffen, sondern häufig auch ihre Kinder. ... [lesen]

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