Doping-Opfer: Antragsfrist wird um ein Jahr verlängert

Pressebericht, ran.de, 22.09.2018

Die Antragsfrist für Doping-Geschädigte im DDR-Sport auf finanzielle Unterstützung wird um ein Jahr bis Ende Dezember 2019 verlängert.

Köln (SID) - Die Antragsfrist für Doping-Geschädigte im DDR-Sport auf finanzielle Unterstützung wird um ein Jahr bis Ende Dezember 2019 verlängert. Dies vermeldet die FAZ in ihrer Samstagausgabe. Die Bundesregierung habe dementsprechend auf eine kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Monika Lazar im Bundestag geantwortet.

Mit der Verlängerung soll sichergestellt werden, dass möglichst alle Doping-Opfer fristgerecht ihre Anträge stellen können. Die Antragsfrist des zweiten Doping-Opfer-Hilfegesetzes wird damit zum zweiten Mal verlängert werden.

Aufgrund des ersten Gesetzes zur Hilfe für Doping-Opfer hatten im Jahr 2002 194 von 308 Antragstellern je 10.500 Euro erhalten. Im Rahmen des zweiten Gesetzes, das ursprünglich Mitte 2017 auslaufen sollte, erwartet die Regierung laut FAZ tausend Antragsteller und hat 10,5 Millionen Euro bereitgestellt. Bislang sind knapp 600 Anträge positiv beschieden worden, weitere gut 170 Anträge sind in Bearbeitung.

Ines Geipel, Vorsitzende der Doping-Opfer-Hilfe, fordert allerdings eine Aufstockung des Fonds. "Die Dimension ist größer als von der Bundesregierung dargestellt, das liegt auf der Hand", sagte Geipel der FAZ: "Darüber hinaus brauchen wir ein drittes Doping-Opfer-Hilfegesetz für die Kinder."

[Quelle: www.ran.de]