Streichung des Begriffs „Rasse“ aus dem Grundgesetz überfällig

Pressemitteilung, 13.04.2010

Zum Vorschlag des Deutschen Instituts für Menschenrechte, den Begriff der Rasse aus Artikel 3 des Grundgesetzes zu streichen, erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus:

Die Forderung nach Streichung des Begriffs der „Rasse“ aus dem Grundgesetz ist zu begrüßen. Die Verwendung suggeriert ein Menschenbild, welches sich auf die Vorstellung der Existenz unterschiedlicher menschlicher Rassen gründet.
Das Grundgesetz stellt das zentrale Fundament unserer Demokratie dar. Ein Verzicht auf den Begriff der „Rasse“ wäre ein bedeutsames Signal. Die UNESCO und das Europäische Parlament fordern schon lange, von der Verwendung des Begriffs Abstand zu nehmen. Deutschland sollte es nun seinen europäischen Nachbarn, wie Finnland, Schweden oder Österreich gleichtun, und die Verwendung aufgeben.