HDJ rechtmäßig verboten: Nachfolgeorganisationen verhindern

Pressemitteilung, 02.09.2010

Zur Zurückweisung der Revision gegen das Verbot des Vereins "Heimattreue Deutsche Jugend e.V." durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus:

Wir begrüßen, dass der Nazi-Verein "Heimattreue Deutsche Jugend e.V." (HDJ) verboten bleibt. Das Vereinsverbot war politisch ein richtiger Schritt, den das Bundesverwaltungsgericht Leipzig nun bestätigt hat. Anhand der Beweislage erklärten die Richter, die Organisation richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und sei somit zu Recht verboten worden. Das Gericht verwies auf eine deutliche Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus.

Nach diesem Verbotserfolg müssen weitere politische Schritte folgen: Wir fordern die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Bundesländern die Entwicklung von Nachfolgeorganisationen aufmerksam zu beobachten und zu unterbinden. Die HDJ war selbst aus der 1994 verbotenen "Wiking-Jugend" hervorgegangen, welche wiederum die ideologische Tradition der "Hitlerjugend" weitergeführt hatte. Der  Aktivisten- und Sympathisantenkreis der bundesweit operierenden HDJ besteht auch nach dem Verbot fort. Sie werden ihre Aktivitäten in anderer Form weiterführen. So wurden in Sachsen zum Beispiel bereits rechtsextreme Ferienangebote bekannt. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine Klärung der Vorgänge rund um das "Niederschlesische Feriendorfam Quitzdorfer See" einzusetzen. Dort spielt ein Bundesbeamter vom Zoll eine tragende Rolle.

Wir müssen eine Verlagerung der HDJ-Angebote in andere Strukturen verhindern. Hierfür muss der Informationsfluss zwischen den Verfassungsschutzämtern von Bund und Ländern verbessert werden. Ebenso dringend brauchen wir mehr präventive Maßnahmen. Dazu zählen demokratische Freizeitangebote, Aufklärung und eine klare Positionierung von öffentlichen Personen gegen Rechtsextremismus.