Schriftliche Frage (September 2018) (3)

Schriftliche Frage, 28.09.2018

Aus welchen Gründen kann  die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auf Rückforderungen des Bundes gegenüber Kommunen wegen Nichteinhaltung der Zweckbindung für nach Vermögenzuwachsrecht zugeordnete Liegenschaften absehen...

... und in wie vielen Fällen wurde dies jeweils in den letzten zehn Jahren angewandt (bitte nach Grund auflisten)?

Antwort der Bundesregierung:
Kommunen ist das Eigentum an einem Grundstück im Rahmen sogenannter Einigungsprotokolle nach dem Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) unter Gewährung von Verbilligungsabschlägen nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes übertragen worden. Eine gesonderte Statistik über diejenigen Verbilligungen, die im Rahmen der Einigungsprotokolle nach VZOG gewährt worden sind, führt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) nicht.

Die BImA ist verpflichtet, bei einer Änderung oder Nichteinhaltung des im Einigungsprotokoll vereinbarten Verwendungszweckes während der vertraglichen Nutzungsbindung nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Bestimmungen etwaige Nachzahlungsansprüche geltend zu machen.

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