Rede zur Debatte um die sogenannte Extremismusklausel

Rede, 10.02.2011

Redebeitrag von Monika Lazar im Deutschen Bundestag - 17. Wahlperiode - 90. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 10. Februar 2011

Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte um die sogenannte Extremismusklausel hat in den letzten Tagen und Wochen richtig Fahrt aufgenommen. Allerdings, Kollege Bernschneider, diskutieren wir über diese Klausel schon seit mehreren Monaten, unter anderem im Ausschuss. Es gibt sehr wohl viel Kritik.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Da Sie den heute von uns vorgelegten Anträgen nicht zustimmen, werde ich jetzt etwas ausholen und Ihnen erklären, welche Argumente es noch von anderen gibt: Das von Professor Battis angefertigte Gutachten besagt, dass weder dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch dem Bestimmtheitsgebot Rechnung getragen wird.

(Sönke Rix [SPD]: Hört! Hört!)

Die Fragen, welche Mittel der Überprüfung angewandt werden sollen, welcher Verdachtsgrund die Ablehnung einer Gruppe oder Person als Partner rechtfertigt und welche Rechtsfolgen drohen, werden nicht beantwortet. Sie werden auch in den nachgereichten Hinweisen zur "Erklärung für Demokratie", die den Trägern zur Verfügung gestellt wurden, nicht beantwortet. Der Tipp der Ministerin, die potenziellen Partner einfach zu googlen - das hat sie im Ausschuss gesagt - , empfinde ich als Hohn. Es ist peinlich und höhnisch.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN - Sven- Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wirklich peinlich!)

Ich hatte heute früh mit einer Amerikanerin zu tun, die zu mir gesagt hat, all das erinnere sie an die McCarthy Ära. Diese Aussage stammt nicht von mir, sondern von einer Amerikanerin, die hier in Deutschland lebt. Inzwischen liegt auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vor; Kollege Thierse hat dazu schon einige Ausführungen gemacht. Das eigene Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist nicht das Problem; das haben wir heute bereits festgestellt.

Das Problem ist die Gesinnungsschnüffelei bei potenziellen Partnern. Die Träger fühlen sich in ihrer Existenz bedroht; denn im Falle der falschen Partnerwahl kann es zur Rückforderung von Fördermitteln kommen... [lesen]