Rede zum Anti-Doping-Gesetz

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 223. Sitzung

Berlin, Donnerstag, den 10. Juni 2021

TOP 29 Anti-Doping-Gesetz

Frau Präsidentin, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir begrüßen die vorgelegte Evaluierung des Anti-Doping-Gesetzes.

Schon 2015 bei der Verabschiedung des Gesetzes haben wir auf dessen fehlende Durchschlagskraft hingewiesen.

Die Evaluierung empfiehlt nun eindeutig die Einführung einer bereichsspezifischen Kronzeugenregelung.

In den Sportausschuss-Sitzungen zum Thema haben sich auch die  Sachverständigen dafür ausgesprochen.

So auch die unabhängige Athleten-Vertretung Athleten Deutschland e.V. und die Nationale Anti-Doping-Agentur.

Auch uns haben die Argumente für eine Kronzeugenregelung überzeugt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird der Gesetzesänderung zustimmen.

Doping im Leistungssport findet meist organisiert statt.

Hinter dopenden Sportlerinnen und Sportlern stehen kriminelle Strukturen, die die Dopingsubstanzen beschaffen, verabreichen und versuchen, das Doping zu verschleiern.

Damit Ermittlungsbehörden an genau diese Hintermänner besser herankommen können, brauchen sie Insiderinformationen.

Mit einer Kronzeugenregelung können Beschuldigte dazu bewegt werden, auszupacken. Wir unterstützen das.

Aber eine Kronzeugenregelung allein löst nicht alle Probleme.

Wir brauchen auch mehr Expertise bei den Ermittlungsbehörden. Die Bundesländer sollten deutlich mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften einrichten.

Auch das ist eine Empfehlung des Evaluierungsberichts.

Insgesamt brauchen wir eine nachhaltige Anti-Doping-Gesamt-Strategie.

Dazu gehört zuallererst eine wirksame Doping-Prävention, wobei vor allem die Sportverbände gefordert sind.

Wir begrüßen, dass im Entschließungsantrag der Koalition auch Präventionskonzepte gegen Schmerzmittelmissbrauch gefordert werden.

Im Entschließungsantrag sind auch weitere gute Vorschläge enthalten, so dass wir diesem zustimmen werden.

Es ist nur misslich, dass wir erst in der vorletzten Sitzungswoche dieser Wahlperiode darüber diskutieren.

Vor den Wahlen wird sich so kaum etwas davon umsetzen lassen.

Dabei gibt es so viel zu tun:

Die Sportverbände müssen bereits bestehende Hinweisgeber-Systeme von NADA und WADA bei den Athletinnen und Athleten bekannter machen.

Die staatliche Sportförderung muss an die Bedingung geknüpft werden, dass alle Verbände Ombudsstellen einrichten, an die sich Whistleblower vertraulich wenden können.

Die Dopingvergangenheit in Ost und West muss endlich vollumfänglich aufgearbeitet werden.

 

Und zum Schluss:

Das wird voraussichtlich meine letzte Rede im Bundestag sein, da ich nach 16 Jahren nicht wieder für den Bundestag kandidiere.

Ich bedanke mich bei allen, mit denen ich zusammenarbeiten durfte: die Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete und auch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Für mich war es eine große Ehre, so lange im Bundestag mitzuarbeiten.

Wenn mir das jmd vor 20 oder 30 Jahren vorhergesagt hätte, hätte ich es nicht für möglich gehalten.

Politik ist eine Tätigkeit auf Zeit und für mich heißt das, dass ich künftig wieder ehrenamtlich politisch aktiv sein werde.