Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagengesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten

Deutscher Bundestag, 187. Sitzung vom 30.10.2020, TOP 32

Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Roland Jahn!

Als Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen begrüßen wir den Gesetzentwurf und tragen ihn auch mit.

Die Eingliederung der Stasiunterlagen in das Bundesarchiv war ja nicht ganz unumstritten. Nun kommt es darauf an, die notwendigen gesetzlichen Regelungen zu schaffen. Uns war wichtig, dass alle Außenstellen - mit und ohne Archiv - namentlich benannt wurden. Ebenso wichtig war uns, dass Brandenburg mit Cottbus einen zusätzlichen Standort bekommen hat. Froh sind wir auch, dass die historisch-politische Bildungs- und Forschungsarbeit in den Außenstellen festgeschrieben wurde. Ebenso wird der niedrigschwellige Zugang für Betroffene und für die Wissenschaft gewährleistet. Auch die Einführung des Amtes einer oder eines Opferbeauftragen unterstützen wir.

Andere Aspekte des Gesetzentwurfs werfen dagegen noch Fragen auf, die sich hoffentlich in der Anhörung im Kulturausschuss in der nächsten Woche klären lassen. So wünschen wir uns, statt nur von Opfern besser von Opfern und Verfolgten zu sprechen. Für die Menschen, die in der DDR Repressionen erfahren haben, sich aber nicht im erstgenannten Begriff wiederfinden, wäre das ein gutes Zeichen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Simone Barrientos (DIE LINKE))

Zudem müssen wir noch über die Aufgaben und Pflichten der oder des Opferbeauftragten sprechen. Diese müssen klar definiert werden, besonders die Tätigkeiten in der historisch-politischen Bildung; auch die Ombudsaufgaben sind noch zu schwammig. Weiterhin wäre es für uns wünschenswert, die Beratung medizinischer Einrichtungen mit aufzunehmen; denn viele, die damals gelitten haben, tragen bis heute noch die gesundheitlichen Folgen. Deshalb wäre es für die speziellen Einrichtungen sinnvoll, wenn auch sie sich an die Stelle des oder der Opferbeauftragten wenden könnten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gut ist, dass die Transformation durch ein Beratungsgremium begleitet werden soll. Allerdings ist zu fragen, ob es ausreicht, dies auf fünf Jahre zu befristen, oder ob man ihm nicht etwas mehr Zeit geben kann.

Zuletzt ist noch die ausreichende finanzielle Ausstattung des Bundesarchivs und der Außenstellen zu klären; diese ist ja gerade angesprochen worden. Da müssen konkrete Pläne nachgeliefert werden. Die Verlagerung des Etats der BStU auf das Bundesarchiv wird für die Deckung der laufenden Kosten sorgen. Es muss allerdings darüber nachgedacht und vor allen Dingen konkret geregelt werden, wie die Bildungs- und Forschungsaufgaben des Bundesarchivs angemessen finanziert werden sollen. Das wird ohne Mehraufwand nicht gehen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich hoffe, dass durch die Anhörung in der nächsten Woche die für uns noch offenen Fragen beantwortet werden, und freue mich jetzt schon auf die Anhörung.

Danke.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)