Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 – Ersetzung des Wortes Rasse und Ergänzung zum Schutz gegen gruppenbezogene Menschenwürdeverletzungen)

Gesetzesentwürfe, 18.11.2020

Deutscher Bundestag, 19.Wahlperiode, 18.11.2020

Drucksache 19/24434

Gesetzentwurf der Abgeordneten Canan Bayram, Filiz Polat, Luise Amtsberg, Britta Haßelmann, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Wolfgang Wetzel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rassismus ist wie alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein tief in unserer Gesellschaft verwurzeltes Problem, das in seinen verschiedenen Ausprägungen eine erhebliche Gefahr für die betroffenen Menschen darstellt und unser gleichberechtigtes und friedliches Zusammenleben bedroht. Aktuelle wie frühere Ereignisse und Entwicklungen im In- und Ausland zeigen dies immer wieder und in aller Deutlichkeit. Der historisch als Gegenbegriff zur NS-Rasseideologie gemeinte, aber – weil es beim Menschen keine Rassen gibt – in der Sache falsche Begriff der „Rasse“ bei den Diskriminierungsverboten in Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) gibt Anlass zu Missverständnissen. Das Wort „Rasse“ kann zu Missbrauch und falscher Rechtfertigung abwertenden Verhaltens führen und wird zu Recht als Beleidigung empfunden. Die in dem Wort zum Ausdruck kommende willkürliche, auf biologistischen Begründungsmustern oder kulturellen Zuschreibungen beruhende Kategorisierung und Hierarchisierung von Menschen kollidiert mit der Menschenwürdegarantie und dem Grundsatz der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Bestehende Verwendungen des Wortes „Rasse“ in anderen nationalen und in internationalen Rechtstexten und darauf bezogene klarstellende Auslegungen ändern an diesem Befund eben so wenig wie das (richtige) Verständnis von „Rasse“ als soziales Konstrukt. Kurz: Es gibt keine “Rassen“ sondern Rassismus, den es zu bekämpfen gilt... [lesen]