Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Benachteiligung von privat versicherten Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II

Gesetzentwurf, 27.01.2010

Bis Ende 2008 konnten privat Kranken- und Pflegeversicherte, die hilfebedürftig wurden, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowie in die soziale Pflegeversicherung (SPV) zurückkehren. Seit 1. Januar 2009 verbleiben bisher privat versicherte Personen, die erstmalig Arbeitslosengeld II (ALG II) beantragen, in der privaten Krankenversicherung (PKV) sowie privaten Pflegeversicherung (PPV). Ein Wechsel in die GKV bzw. SPV ist nicht länger möglich.

In der PKV können diese Versicherten in den sogenannten Basistarif wechseln und ihre zu zahlende Prämie wird auf die Hälfte der maximalen Prämienhöhe be- grenzt. Laut Auskunft der PKV waren im August 2009 2 700 Hilfebedürftige im Basistarif der PKV versichert. Diese ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher müssen eine monatliche Prämie von 290,62 Euro für die Krankenversicherung zahlen. Hinzu kommt die Prämie für die Pflegeversicherung in Höhe von maximal etwa 35 Euro. Die ALG-II-Träger übernehmen einen Zuschuss in Höhe der Leistungen für hilfebedürftige gesetzlich Versicherte. Dieser beträgt aktuell ins- gesamt rund 145 Euro monatlich. Damit besteht für hilfebedürftige Privatver- sicherte eine „Finanzierungslücke“ von monatlich rund 180 Euro. Die Betrof- fenen haben aktuell nur die Wahl zwischen zwei schlechten Alternativen: Entweder sie zahlen die volle Prämie, dann verbleibt ihnen von ihrer monatlichen Regelleistungen von 359 Euro für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege usw. ge- rade einmal die Hälfte des vorgesehenen Existenzminimums, oder sie häufen einen Schuldenberg bei ihrer Krankenversicherung an. Wenn die Betroffenen die Prämie nur in Höhe des Zuschusses zahlen, ist der Versicherungsschutz zwar nicht unmittelbar gefährdet...

[Entwurf lesen] 1700548_GE_Benachteiligung_privatversicherter_Bezieher_ALG2.pdf