Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Gesetzentwurf, 17.11.2020

Deutscher Bundestag, 19.Wahlperiode, 17.11.2020

Drucksache 19/24380

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

– Drucksachen 19/23944, 19/24334 –

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 4 Buchstabe a (§ 5 Absatz 1 IfSG) wird Satz 5 durch die folgenden Sätze ersetzt:

"Solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt ist, unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag über alle ihre Erkenntnisse zur Epidemie und ihre Pläne und Vorschläge zu ihrer weiteren Bekämpfung zum frühestmöglichen Zeitpunkt und fortlaufend. Diese Unterrichtung erfolgt grundsätzlich schriftlich durch die Weiterleitung aller vorhandenen Dokumente, insbesondere zur wissenschaftlichen Basis der Epidemiebekämpfung, und die Abgabe von eigenen Berichten der Bundesregierung; darüber hinaus mündlich.“

2. In Nummer 17 (§ 28a des Infektionsschutzgesetzes)... [lesen]