Legitimität und Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste stärken – Kontrolle auf allen Ebenen verbessern und ausbauen

Gemeinsamer Antrag, 27.01.2021

Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/26221, 27.01.2021

Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Agnieszka Brugger, Omid Nouripour, Luise Amtsberg, Dr. Franziska Brantner, Canan Bayram, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Wolfgang Wetzel, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst nehmen im demokratischen Rechtsstaat, noch dazu im republikanisch verfassten, eine besondere Rolle ein. Als personalstarke Sicherheitsbehörden des Bundes sind sie leistungsfähiger Teil des Rüstzeugs einer wehrhaften Demokratie und wirken im föderalen Staat bis weit in die Länder hinein. Dabei greifen sie auf Mittel der Informationsbeschaffung zurück, die der Rechtsstaat in seinen grundsätzlichen Festlegungen, in der Gewährleistung von Bürger- und Freiheitsrechten, sonst ausschließt.

Das Erheben und Auswerten von Informationen mit dem Ziel des Schutzes unserer Verfassung, der darin verankerten Grund- und Freiheitsrechte und unserer staatlichen Institutionen ist notwendig und legitim, solange dies auf dem Boden des Grundgesetzes und der Gesetze erfolgt. Es ist die den Nachrichtendiensten zentral zugewiesene Aufgabe, auf bevorstehende Angriffe und erkennbare Bestrebungen gegen unsere freiheitliche Demokratie und ihre staatlichen Institutionen frühzeitig aufmerksamzu machen. Gerade in Zeiten, in denen der Respekt vor der parlamentarischen Demokratie und ihren Institutionen im In- und Ausland immer wieder offen infrage gestellt wird, ist ein funktionierendes Frühwarnsystem essentiell.

Die Nachrichtendienste müssen dies in einer Art und Weise sein, die den Strafverfolgungsbehörden und insbesondere der Polizei die Arbeit erleichtert und nicht erschwert, sie müssen ihren Teil dazu beitragen, die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit unseres Staates zu gewährleisten sowie gegen Deutschland gerichtete freiheits- und sicherheitsgefährdende Tätigkeiten fremder Mächte abzuwehren, ohne gleichzeitig verbriefte Grund- und Freiheitsrechte – auch von Bürgerinnen und Bürgern anderer Staaten – einzuschränken.... [Antrag lesen]