Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien

Kleine Anfrage, 19.03.2010

Antwort der Bundesregierung vom 12.03.2010

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/851 –

Erneute Vorlage einer bereits gestellten Kleinen Anfrage

Die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien“ (Bundestagsdrucksachen 17/377, 17/421) beantwortete die Bundesregierung inhaltlich nicht. Statt dessen führte sie aus, dass Stellungnahmen im Vorverfahren nach Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der EuropäischenUn ion(AEUV) „sowohl vonder Europäischen Kommissionals auch vondenMitgliedstaaten als vertraulich behandelt werden, da sich beide Seiten Spielräume zur Lösung von Konflikten im Verhandlungswege offenhalten möchten“. Daher könne sich die Bundesregierung gegenwärtig nicht zu möglichen Maßnahmen äußern... [lesen]