Verkürzung des Zivildienstes

Kleine Anfrage, 27.11.2009

CDU, CSU und FDP haben sich laut Koalitionsvertrag auf die Verkürzung des Wehrdienstes auf sechs Monate verständigt. Dies hat Konsequenzen für den von der Wehrpflicht abgeleiteten Zivildienst. Im Koalitionsvertrag wurde diesbezüglich unter der irreführenden Kapitelzuordnung „Ehrenamt“ festgehalten, der Zivildienst werde „die künftige Struktur der Wehrpflicht (…) widerspiegeln“.

Bereits die rot-grüne Bundesregierung hatte zum 1. Juli 2000 den Zivildienst von 13 auf 11 Monate verkürzt, zum 1. Januar 2002 eine weitere Verkürzung auf 10 Monate vorgenommen und zum 1. Januar 2004 die zeitliche Gleichbehandlung des Zivildienstes mit dem Wehrdienst durch die Verkürzung auf neun Monate erreicht. Im Zuge der nun geplanten weiteren Dienstzeitverkürzung um drei Monate stellen sich erneut Fragen nach deren Auswirkung auf die gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Berechtigung der Pflichtdienste...  [lesen]