Härteleistungen für Opfer rechter Gewalt

Kleine Anfrage, 11.06.2014

Im Jahr 2001 beschloss die damalige rot-grüne Koalition erstmals die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Entschädigung von Opfern rechtsextremer Gewalt. Diese Mittel werden seit dem Jahr 2007 durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) verwaltet (www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Opferhilfe/extremistisch/Haerteleistung_node.html).

Bis Ende 2009 diente der Entschädigungsfonds ausschließlich zur symbolischen Entschädigung von Opfern rechtsextrem motivierter Gewalt. Unter rechtsextremistischen Übergriffen werden – so das BfJ – insbesondere rechtsextrem, fremdenfeindlich und antisemitisch motivierte Angriffe verstanden. Ein Übergriff kann auch „in Fällen massiver Bedrohung oder Ehrverletzung“ gegeben sein.

Seit dem Jahr 2010 sind auch Opfer islamistisch und „linksextrem“-motivierter Übergriffe anspruchsberechtigt. Der ursprüngliche Gründungszweck des Fonds, speziell Opfer rechter Gewalt zu entschädigen, wurde damit stark verwässert, im ungünstigsten Falle sogar konterkariert. Vergabetechnisch besteht nun die Möglichkeit, dass nicht nur das Opfer etwa eines rassistischen Übergriffs eine Entschädigung beantragen kann, sondern unter bestimmten Umständen auch der rechtsextrem motivierte Angreifer... [lesen]

[Antwort der Bundesregierung]