Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen im Richterdienst

Kleine Anfrage, 06.06.2011

Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, Monika Lazar u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


Der Anteil der Frauen, die das erste sowie das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich absolvieren, ist seit mehreren Jahren nahezu genauso hoch wie der der Männer. Im Jahr 2001 legten 47,99 Prozent Studentinnen das erste juristische Staatsexamen ab. Die Quote der erfolgreichen Referendarinnen belief sich auf 45,32 Prozent (Bundesministerium der Justiz, Ausbildungsstatistik 2001). Bis 2008 stieg der Anteil der Frauen in der juristischen Ausbildung leicht an. So lag der Anteil der Jurastudentinnen 2008 bei 51 Prozent, der der Referendarinnen bei 51,8 Prozent (Bundesministerium der Justiz, Ausbildungsstatistik 2008). Der Anteil der Richterinnen an den Amtsgerichten lag im Jahr 2010 bei 41,8 Prozent (Bundesamt für Justiz, Personalstand der Amtsgerichte, Stand vom 1. Juli 2010).

Um so mehr verwundert es, dass der Frauenanteil in der höheren Richterschaft weiterhin gering bleibt. Das Gleiche gilt für alle Instanzen bei den Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeiten...

[Antwort der Bundesregierung lesen]