Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität ein Jahr nach dem Anschlag von Halle nicht in Kraft

Kleine Anfrage, 19.10.2020

Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, 19.10.2020

Drucksache 19/23500

Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Irene Mihalic, Canan Bayram, Luise Amtsberg, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Filiz Polat und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vor einem Jahr, am 9. Oktober 2019, verübte ein Rechtsextremist und militanter Antisemit, der sich insbesondere im Netz radikalisiert hatte, einen Anschlag auf die Synagoge von Halle, tötete im Folgenden zwei Menschen und verletzte zwei weitere schwer. Die Bundesregierung beschloss daraufhin Ende Oktober 2019 ein „Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ und legte Ende Februar 2020 einen gleichnamigen Gesetzentwurf vor (BR-Drs 87/20 vom 21. Februar 2020).

Das am 18. Juni 2020 vom Bundestag aufgrund des Gesetzentwurfs der Bundesregierung von der CDU/CSU-SPD-Koalition beschlossene und durch Mitwirkung des Bundesrates am 3. Juli 2020 gem. Artikel 78 GG zustande gekommene "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" (gemäß Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 19/20163, bislang noch nicht verkündet) ist zumindest in Teilen nach Ansicht der Fragesteller verfassungswidrig. Das bestätigen sowohl ein von der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Prof. Dr. Matthias Bäcker (Universität Mainz) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten (abrufbar unter www.gruene-bundestag.de/themen/rechtspolitik/gesetz-gegen-hasskriminalitaet-umgehend-verfassungskonform-machen ) als auch – teils noch weitergehender – zwei Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (WD 10-3000-037/20 vom 16. September 2020 und WD 10-3000-030/20 vom 15. September 2020)... [lesen]

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