Obwohl der Bundesregierung bereits seit dem 30. Juli 2009 bekannt war, dass sie ohne verfassungsrechtlich zureichende Begründung die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Bundestagsdrucksachen 16/1808 und 16/2342 nicht hinreichend beantwortet hatte, musste sie vom Bundestagspräsidenten und der fragenden Fraktion mehrfach ermahnt werden, ihren verfassungsgerichtlich festgestellten Antwortpflichten nachzukommen... [lesen]
Antwort der Bundesregierung 28. 12. 2009 [lesen]