Berücksichtigung von Ausbildungsplatzangebot und Förderung von Gleichstellung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Kleine Anfrage, 30.03.2007

(Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/1712)
Mit Beschluss vom 11. Juli 2006 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Tariftreueregelung des § 1 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Vergabegesetzes nicht das Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) berührt und nicht das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Artikel 12 Abs. 1 GG verletzt... [lesen]

Antwort am 18.04.2007 [hier lesen]