Ausbau der Kinderbetreuung – Kommunalverfassungsbeschwerde gegen Ausführungsgesetz in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage, 08. 04. 2010

Der Ausbau der Kinderbetreuung – insbesondere für unter Dreijährige – ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Bei der Realisierung dieses Ziels ist die Bundesregierung auf die Zusammenarbeit mit den Kommunen angewiesen, die nicht nur den Rechtsanspruch erfüllen müssen, sondern auch selbst Einrichtungen betreiben und einen erheblichen Anteil der Finanzierung tragen.

In der Präambel der Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 wird als Grundlage die „Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die Kindertagesbetreuung (Tageseinrichtungen und Tagespflege), ausgerichtet an einem bundesweit durchschnittlichen Bedarf für 35 v. H. der unter dreijährigen Kinder, bis 2013 auszubauen, so dass dann insgesamt rund 750 000 Plätze bereit stehen“ genannt. Geschlossen wurde diese Vereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern – nicht jedoch mit den Kommunen... [lesen]