15.03.2007

Durchgestrichenes Hakenkreuz als Symbol gegen Nazis erlaubt

Zur heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum "Hakenkreuz-Urteil" erklären Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus, und Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher:

Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der einen Vertreiber von Anti-Nazi-Symbolen heute freigesprochen hat. Wer Nazis verabscheut und bekämpfen will, darf das künftig mit erkennbar antinazistischen Symbolen auch tun. Die Verwendung durchgestrichener Hakenkreuze ist laut BGH nicht strafbar, wenn die Distanzierung zum Nationalsozialismus eindeutig ist.
 
Die Artikel des Nix-Gut-Versands sind offenkundig gegen die Wiederbelebung nationalsozialistischer Bestrebungen gerichtet.
Die neue Rechtssicherheit macht Schluss mit der Kriminalisierung zivil-gesellschaftlichen Engagements. Für alle Akteurinnen und Akteure gegen Rechts ist das Urteil eine Ermutigung und bestätigt, dass ihre Arbeit in unserer Gesellschaft gewürdigt wird.
Und noch eins wird klar: Gegen eine Rechtsprechung, von der fatale Signale ausgehen, können sich Menschen in Deutschland erfolgreich wehren. Der langwierige Prozess, der die Betroffenen Energie, Zeit und Geld gekostet hat, wird hoffentlich eine höhere Sensibilität und Sachkenntnis bei Polizei und Justiz zur Folge haben.

 

 

 

 

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