Pressemitteilung, 11. März 2005
NR. 183 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Neonazi-Band wird von BGH als kriminell eingestuft

Anläßlich des gestrigen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) erklärt Monika Lazar, zuständig für das Thema Rechtsextremismus:

Wir begrüßen das Urteil des BGH, durch das zum ersten Mal eine rechtsextremistische Musikgruppe juristisch als kriminelle Vereinigung eingestuft wurde.

Das Urteil stellt klar heraus, dass rechtsextremistische Musik kein harmloser Zeitvertreib für Jugendliche, sondern oft der erste Schritt in eine gewaltbereite, neofaschistische Szene ist. Rechtsextreme Parteikader arbeiten strategisch mit Musikbands zusammen, um ihre Nazi-Ideologien zu verbreiten. So wurden beispielsweise an Schüler CDs verteilt, auf denen neben der Musik auch Kontaktmöglichkeiten zu rechtsextremen Parteigruppen zu finden waren.

Vom BGH wurde außerdem festgestellt, daß sich rechtsextremistische Schläger durch die aggressiven Liedtexte zu Gewalttaten motiviert fühlten.

Wir betrachten die gestern erfolgte Rechtsprechung als Wende in der juristischen Bewertung solcher verfassungswidrigen Musikgruppen. Wir erwarten, dass künftig konsequent gegen Musiker vorgegangen wird, die rassistische und Gewalt verherrlichende Liedtexte verwenden.

Das Urteil ist eine wichtige Aufforderung an öffentliche Verantwortungsträger, etwa PolitikerInnen, LehrerInnen, JugendclubleiterInnen und Eltern, besonders aufmerksam Entwicklungen in der rechtsradikalen Musikszene zu verfolgen.

Kinder und Jugendliche müssen umfangreich über Gefahren in diesem Bereich aufgeklärt werden. Außerdem brauchen wir Musik- und Freizeitangebote für junge Menschen, die beim Aufbau einer demokratischen Gegenkultur helfen wollen. Dazu sollte jeder Einzelne in der Gesellschaft beitragen.

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