28.07.2005

BGH-Urteil zu Neonazi-Parole nicht nachvollziehbar

Zum BGH-Urteil zu der Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ erklärt Monika Lazar, zuständig für das Thema Rechtsextremismus:

Das Urteil ist nicht nachvollziehbar. Selbst wenn die Parole im Wortlaut nicht exakt einer historischen Naziparole entspricht, ist der Duktus doch sehr ähnlich. Die Verehrung der verbrecherischen Waffen-SS, die in der Parole zum Ausdruck kommt, ist gefährlich und nicht hinnehmbar.

Bei rechtsextremen Demonstrationen gibt es zahlreiche Auflagen, dass Parolen wie „Ruhm und Ehre der deutschen Wehrmacht“ nicht skandiert werden dürfen. Rechtsextreme werden das vorliegende Urteil als Erfolg werten.

Es ist erforderlich, ihnen deutlich zu zeigen, dass ihre Aktionen in unserem Land unerwünscht sind. Unsere Bundesprogramme Civitas und entimon stärken die Zivilgesellschaft und ermutigen zum Mitmachen gegen Rechts. Sie müssen weitergeführt und finanziell gesichert werden. Wir brauchen ein starkes Gegengewicht gegen rechtsextreme Unterwanderung unserer Demokratie.


 

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