12.08.2005

Drei Jahre nach dem Elbe-Hochwasser – ostdeutsche Länder riskieren weitere Katastrophen

Zum Hochwasserschutz drei Jahre nach der Flutkatastrophe erklären Peter Hettlich, Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Sprecher der Arbeitsgruppe Ost, und Monika Lazar, Mitglied im Forschungsausschuss:

"Die Eindrücke vom Hochwasser an Elbe und Mulde im Jahr 2002 sind unvergessen. Und kein Hydrologe kann weitere Hochwasserkatastrophen in den nächsten Jahren ausschließen.

Wir haben mit der SPD auf Bundesebene wichtige Rahmenbedingungen für einen wirksamen Hochwasserschutz gesetzt. In diesem Sinne sind beispielsweise die Fußnoten des im Juli vom Kabinett beschlossenen Bundesverkehrswegeplans zu sehen, die die Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Aspekte für den Ausbau von Wasserstraßen zur Bedingung machen. Ein Artikelgesetz zum Hochwasserschutz wurde vom Bundestag beschlossen, das Bundeswasserstraßengesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch im Hinblick auf eine zeitgemäße Vorsorge anpasst. Außerdem stellt der Bund mit den wasserwirtschaftlichen Fördergrundsätzen für die "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) Weichen für einen vorsorgenden, zukunftsweisenden Hochwasserschutz. Gefördert werden beispielsweise Gewässerrenaturierungen, Hochwasserschutzanlagen, Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten, ökologischer Waldumbau. Die im Koalitionsvertrag 2002 beschlossene Rückstufung der unteren Havel sowie ihre Renaturierung tragen zum Wasserrückhalt im Westhavelland bei. Mit der Rückdeichung am "Bösen Ort" in der Prignitz gibt der Bund der Elbe wieder mehr Raum.

Nun sind die Länder an der Reihe, für einen wirksamen Hochwasserschutz zu sorgen. Der Hochwasserpolitik in den ostdeutschen Ländern fehlt jedoch die notwendige Konsequenz. Wasserbauliche Maßnahmen sind teilweise kontraproduktiv. Wichtige Vorsorgemaßnahmen wurden verzögert oder gar nicht erst in Angriff genommen.

Das Hochwasserschutzgesetz des Bundes verpflichtet sie, innerhalb von vier Jahren flussgebietsbezogene Hochwasserschutzpläne und grenzüberschreitende Hochwasserschutzpläne zu erarbeiten. Überschwemmungsgebiete und Abflussbereiche sowie Einschränkungen der Bodennutzung sind zu definieren. Und wir brauchen endlich einen Staatsvertrag mit den Nachbarländern, der die Wiedergutmachung der Schäden durch die Flutung von Poldern regelt.

Auf klimatische Veränderungen muss sich auch die Wasserwirtschaft einstellen. Das Ausmaß der Flutkatastrophe ist jedoch nicht nur eine Folge der Klimaentwicklung. Sünden der Vergangenheit rächen sich: die Begradigung von Bächen und Flüssen, der Bau von Staustufen und der damit einhergehende Verlust von Auen und Feuchtgebieten, großflächige Entwässerung und die intensive Nutzung von Überschwemmungsflächen. Dennoch werden der Hochwasserschutz, Wasserstraßenplanungen und Wasserbewirtschaftung in "konventioneller" Weise vorangetrieben. Gestärkt werden muss stattdessen der Wasserrückhalt durch die Sicherung von Überschwemmungsflächen. Wir begrüßen die Schaffung von Polderflächen, stellen jedoch fest, dass die bisherigen Maßnahmen nur "ein Tropfen auf den heißen Stein" sind. Gerade in den eher dünn besiedelten Räumen an Elbe und Oder müssen großzügiger und ambitionierter Retentionsflächen geschaffen werden.

Und wir brauchen eine standortgerechte Land- und Forstwirtschaft in Auen. Frisches Grünland und Feuchtwiesen, Laubwälder wechselfeuchter Standorte und Auwälder kommen ohne ein dichtes Netz von Entwässerungsgräben oder Dränagen aus. Sie stabilisieren den Wasserhaushalt und erhöhen damit den Hochwasserschutz."

 

[zurück]