10.08.2005

CDU: Wahlkampf auf dem Rücken von SED-Opfern

Anlässlich der Forderung des sächsischen CDU-Landtagsabgeordneten Frank Kupfer, eine Pension für SED-Opfer einzuführen, erklären die bündnisgrünen Bundestagsabgeordneten und sächsischen Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl, Peter Hettlich und Monika Lazar:

Solange die CDU in Berlin an der Macht war, hat sie für die ehemaligen Verfolgten des SED-Regimes nur das Allernötigste getan. Kaum ist sie in der Opposition, legt sie das Konzept für eine Opferpension auf den Tisch. Schon allein diese Tatsache zeigt, dass es der CDU nicht um die berechtigte Wiedergutmachung von SED-Unrecht geht, sondern um reine Täuschung. Es ist moralisch nicht zu rechtfertigen, auf dem Rücken von Menschen, die teilweise Unmenschliches erdulden mussten, eine derart fadenscheinige Politik zu machen. Hinzu kommt, dass die CDU bislang mit keinem Wort erwähnt hat, wie sie angesichts des hoch verschuldeten Bundeshaushalts eine solche Maßnahme finanzieren will – jährlich wären ca. 770 Mio. € notwendig.

Herr Kupfer will die Ungleichbehandlung im Rentenrecht zwischen früheren DDR-nahen Kadern und SED-Opfern korrigieren, die aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Juli 2004 resultieren. Dieses Urteil hat verständlicherweise Verbitterung bei den ehemaligen Verfolgten hervorgerufen. Allerdings hat der frühere CDU-Minister Norbert Blüm die offensichtlichen Gesetzesmängel zu verantworten, die den Klägern einen Erfolg ermöglichten. Das Urteil ist verbindlich und muss umgesetzt werden. Uns vorzuwerfen, die alten Systemträger zu privilegieren, ist falsch. Wir waren in der Verlegenheit, ein verfassungswidriges Gesetz der alten Regierung korrigieren zu müssen. Dass Herr Kupfer uns nun dafür angreift, ist absurd.

Seit 1990 haben Bündnis 90/Die Grünen stets auf Seiten der Opfer des SED-Regimes gestanden und das erlittene Unrecht immer wieder thematisiert. Es ist verständlich und nahe liegend, dass Betroffene und ihre Verbände finanzielle Besserstellungen verlangen. Dazu haben wir uns in den Koalitionsanträgen von 1998 und 2002 bekannt. Angesichts der Haushaltssituation sind wir froh, dass wir folgende Maßnahmen durchsetzen konnten:

Für politisch Verfolgte in der ehemaligen DDR wurde das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz geändert. Zum 01.01.2000 erfolgte eine Erhöhung der Haftentschädigung auf 600,00 DM pro Monat. Damit haben wir die finanzielle Gleichstellung der politischen Häftlinge im Osten mit denjenigen in Westdeutschland zu unrecht verurteilten Strafgefangenen erreicht.

Gleichzeitig haben wir mehrfach die Antragsfristen für Rehabilitierungsbescheinigungen verlängert und die finanziellen Mittel der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge um 300.000 DM auf 1,5 Mio. DM aufgestockt.

Ende 2003 ist es uns nach schwierigen Verhandlungen gelungen, in einem parteiübergreifenden Antrag Verbesserungen im Bereich der Rehabilitierungsgesetze für die Opfer des SED-Unrechts zu erreichen. Der gemeinsame Antrag, der auf eine rot-grüne Initiative zurückgeht, verlängert die Antragsfristen im Strafrechtlichen, Verwaltungsrechtlichen und Beruflichen Rehabilitierungsgesetz bis zum 31.12.2007. Die Ausgleichsleistungen für die beruflich Verfolgten, die in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind, wurden im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz angehoben von bisher 153,00 € auf 184,00 € pro Monat. Bezieht der Betroffene eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, steigen die Ausgleichsleistungen von bislang 102,00 € auf 123,00 € pro Monat.

Im Frühjahr 2005 haben wir durchgesetzt, dass die Angehörigen von Todesopfern des Volksaufstandes von 17. Juni 1953 ebenso Anspruch auf Unterstützungsleistungen der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge erhalten wie die Angehörigen von Maueropfern.

Gemessen an den erlittenen Nachteilen und dem persönlichen Leid sind die Ausgleichsleistungen jedoch gering. Aus unserer Sicht ist es deshalb notwendig, den individuellen Status und das öffentliche Ansehen politisch Verfolgter aus der ehemaligen DDR weiter zu stärken. Deshalb werden wir auch künftig dafür sorgen, dass Menschen, die für Demokratie gekämpft haben, nicht vergessen werden. Noch vorhandene Nachteile wollen wir weiter abbauen, um die Situation der Betroffenen zu verbessern. So setzen wir uns z. B. für die Beweislastumkehr bei Haftfolgeschäden ein. In jedem Fall werden wir keine Versprechen abgeben, die wir nach der Bundestagswahl nicht halten können.

 

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