Verantwortung von Staat und Zivilgesellschaft gegen Rassismus

Bund-Länder-Europa Treffen gegen Rechtsextremismus am 30. Mai 2016

Das Bund-Länder-Europa-Treffen fand am 30.5. von 11.30 – 16.00 Uhr im Deutschen Bundestag statt [Einladung lesen].

Protokoll

Angesichts der rechten Hetze und Gewalt, besonders gegen Geflüchtete und in der Flüchtlingshilfe Engagierte, müssen alle Ebenen gemeinsam die Demokratie gegen Rassismus schützen.

Wir tauschten uns darüber aus, worin hierbei die Rollen und Aufgaben von Verfassungsschutz und Zivilgesellschaft liegen. Dazu haben wir zwei kompetente und praxiserfahrende Referenten eingeladen: den Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes Stephan Kramer und Michael Nattke vom Verein Kulturbüro Sachsen (Trägerverein der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Sachsen). Außerdem stellte der stellvertretende grüne Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz das neue grüne Eckpunktepapier "Mehr Sicherheit durch Rechtsstaatlichkeit" vor.

Kann ein Mann im politischen Feld die Mannschaft wechseln, nicht aber die Seiten? Stephan Kramer will beweisen, dass dies funktioniert. Als studierter Sozialpädagoge und langjähriger Generalsekretär beim Zentralrat der Juden stand er stets in regem Austausch mit der Zivilgesellschaft und bezog klare, antirassistische Positionen. Nun versucht er als Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, frischen Wind in die scharf kritisierte Behörde zu bringen. Ob letztlich grundlegende Reformen gelingen werden, lässt er selbst offen, widmet sich aber mit Leidenschaft dem Prozess des Hinterfragens und Herausforderns. Der Generalist, dem "Dienst nach Vorschrift" nicht genügt, will aufrütteln. Dazu gibt es auch allen Grund, denn die Lage in Deutschland ist brisant. Die rechtsextremen Straftaten sind 2015 wieder deutlich angestiegen, um mindestens 35 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Es finden zahlreiche Übergriffe gegen Asylunterkünfte statt, aber auch Körperverletzungen oder Sprengstoffanschläge. All das, so Kramer, lässt sich nicht mehr relativieren oder verharmlosen. Seine Arbeitshypothese lautet: Der Verfassungsschutz muss davon ausgehen, dass es Rechtsterrorismus in unserem Land gibt. Kramer ist sicher: Mit rechtsextremen Einzeltaten allein lässt sich die Dynamik nicht erklären. Höchst unzureichend findet er in diesem Zusammenhang die miserable Aufklärungsquote sowie die hohe Zahl nicht vollstreckter Haftbefehle gegen Neonazis.

Als großes Problemfeld benennt Kramer die sog. Mitte der Gesellschaft. In der Bevölkerung wächst die Akzeptanz von Gewalt. Zwei Drittel der Personen, die in letzter Zeit flüchtlingsfeindliche Straftaten begingen, waren dem Staats- und Verfassungsschutz zuvor unbekannt. Hinzu kommt, dass sämtliche Zahlen nur das sog. Hellfeld beleuchten und die dramatische Lage nicht in ihrer vollen Tragweite widerspiegeln. Kramer sieht sich durch die gesellschaftlichen Tendenzen an die Situation der 1990er Jahre erinnert. Seither ist zwar bei vielen Akteuren die Sensibilität in gewisser Weise gewachsen, zugleich aber zieht sich ein neuartiger Rechtspopulismus mit Schnittstellen zum Rechtsextremismus durch die gesamte Gesellschaft. Ein Indikator dafür sind die Erfolge der AfD. Sie beleidigt, stachelt mit rassistischen Parolen auf und rudert dann zurück. Auch demokratische PolitikerInnen fischen mit zweifelhaften Äußerungen am rechten Rand. Die GIDA-Bewegungen sind eine weitere Ausdrucksform, wobei man die einzelnen Gruppen differenzieren muss. So sei Pegida in der Summe eher rechtspopulistisch, Thügida hingegen verfestigt rechtsextrem. Fatal an diesen Bewegungen ist, dass sie nicht nur Protest äußern, sondern mit ihrer Stimmungsmache auch Tabugrenzen verschieben. Dennoch gelten Versammlungs- und Meinungsfreiheit und Diskriminierungsverbot, sofern keine strafbewehrten Delikte vorliegen. Die rechtlichen Hürden dafür sind hoch. Inwieweit dies der Fall ist, hat die Justiz von Fall zu Fall zu entscheiden. Kramer äußerte Zweifel daran, ob die Justiz ihre Aufgabe als Stabilitätsfaktor für die Gesellschaft hinreichend erfüllt. Eine häufig äußerst weitgehende Auslegung von Meinungsfreiheit, so Kramer, könne auch Ausdruck der politischen Motivation von nicht wenigen Richterinnen und Richtern sein. Gegen rechte Gewalttäter wäre mehr staatlicher Durchsetzungswille wünschenswert.

Eine ähnliche Problematik zeigt sich bei der Frage, ob AfD und GIDA unter Beobachtung des Verfassungsschutzes gehören. Vieles fällt unter die Meinungsfreiheit und der Verfassungsschutz ist, so Kramer, keine „Meinungspolizei“ und darf vor allem nicht in den Verdacht geraten, für die jeweils Regierenden politisch unliebsame Konkurrenten zu beobachten bzw. an den Pranger zu stellen. Die Eingriffsschwelle ist klar definiert, Aktivitäten müssten sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Diesen Nachweis gelte es zunächst konkret zu führen. Denn nicht jeder "Extremist" werde gewalttätig und wolle die Gesellschaftsform ändern. Im Falle der AfD sei auch der Parteienschutz (Art. 21 GG) zu berücksichtigen. Andererseits will Kramer die Fehler von früher vermeiden, um nicht eines Tages mit dem Vorwurf konfrontiert zu sein, der Verfassungsschutz habe schon wieder übersehen, was sich im rechtsextremen Spektrum abspielt.  
Innerhalb dieses Spannungsfeldes hält Kramer seine Behörde dazu an, wachsam zu sein und nicht eindimensional zu denken. So könne angesichts der wachsenden Gewalt durchaus eine Prüfung von AfD und GIDA im Hinblick auf die Verletzung von Religionsfreiheit und Menschenwürde oder in Bezug auf zweifelhafte Finanzströme erwogen werden. Dafür sei es aber unerlässlich, fachkundiges und engagiertes Personal mit guter Analysekompetenz zu gewinnen bzw. fortzubilden. Es genüge nicht, nur Fakten zu sammeln, man müsse sie auch bewerten, selbst mit dem Restrisiko einer Fehleinschätzung. Hier gäbe es viel Unsicherheit und Nachholbedarf. Wichtig sei zudem weitgehende Transparenz darüber, welche Gruppen beobachtet werden und warum. Die Gründe für eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln müssen jederzeit darstellbar und nachvollziehbar sein.

Kramer möchte den Thüringer Verfassungsschutz so umgestalten, dass er sich als Dienstleister der Demokratie versteht. Die künftige Personalpolitik spielt dabei eine wesentliche Rolle. Der MitarbeiterInnenstamm sollte nicht nur aus JuristInnen bestehen, sondern Vielfalt widerspiegeln. Dazu gehören auch MitarbeiterInnen mit unterschiedlichen kulturellen Wurzeln. Eine Zusammenarbeit – im Sinne von Austausch – mit der Wissenschaft im Hinblick auf das gemeinsame Ziel würde die Analysefähigkeit ebenfalls erhöhen.

Der Verfassungsschutz könne, so Kramer, zwar in seinen Berichten auf Entwicklungen hinweisen, die eigentliche Problemlösung liege aber in der politischen Auseinandersetzung. Kritisch erinnerte er an den Umgang mit der NPD, bei dem die Strategie des Ignorierens und Schweigens gescheitert sei. Die Befürchtung, der NPD durch offensive Auseinandersetzung eine Plattform zu bieten, sei unsinnig. Die NPD hätte seinerzeit längst eine Plattform gehabt. Das gleiche gelte für die aktuelle Debatte um die AfD. Obwohl diese – noch – nicht mit der NPD zu vergleichen sei, habe sie bereits eine Plattform, wie nicht zuletzt ihre Wahlerfolge deutlich machen. Stattdessen empfahl Kramer der Politik Selbstkritik, man solle sich die selbstgemachten Probleme anschauen, z.B. wie unzureichend mit Integration umgegangen wurde. Als Ansatz zur Demokratiestärkung zitierte er Johannes Rau, der dazu ermutigte, mehr aufeinander zu achten und Menschen bei gesellschaftlichen Prozessen mitzunehmen. Wenn sich große Teile der Bevölkerung vernachlässigt und entmündigt fühlen, können PopulistInnen und Scharlatane, z.B. von der AfD, darauf aufbauen.

Freiheit und Sicherheit sieht Kramer in engem Bezug zueinander. Freiheit kann es nur geben, wenn ein Land auch für Minderheiten sicher ist. Der Grundsatz der Religionsfreiheit nütze erst etwas, wenn die freie Religionsausübung auch gewährleistet wird. Und Meinungsfreiheit ist in Frage gestellt, wenn freie Meinungsäußerung de facto nicht akzeptiert wird, sie z.B. Beschimpfungen in sozialen Netzen nach sich zieht oder bedrohliche Besuche von Neonazis im eigenen Wohnumfeld. Solche Einschüchterungen gibt es heute bis weit in den politischen Raum hinein. Das ist nicht mehr die Ausnahme, sondern leider die Regel – nicht nur im ländlichen Raum.

Hier muss auch der Verfassungsschutz gegensteuern. Dazu brauche er eine angemessene Ausstattung. Doch während auf Bundesebene tausende neue Stellen geplant sind, haben die Landesämter bereits jetzt Probleme, qualifiziertes Personal zu finden bzw. zu halten (Wettbewerb mit den Bundesbehörden) bzw. überhaupt einen Stellenaufwuchs zu erzielen. Die Möglichkeit des Bundes, attraktive Konditionen zu bieten, ist deutlich höher, was die personellen Engpässe in den Ländern noch verstärkt. Kramer warnt vor einer zu starken Zentralisierung beim Bund. Die Landesämter seien näher an den Problemen dran, flacher organisiert und in ihrer Struktur überschaubarer und besser zu kontrollieren. Eine "Riesenbehörde" auf Bundesebene könne viel schneller ein unkontrollierbares Eigenleben entwickeln. Bessere Arbeit gehe damit nicht automatisch einher. Außerdem sei der organisatorische Austausch vom Bund mit den Ländern nach wie vor verbesserungsbedürftig. Dauerndes Konkurrenzdenken schade aber bei der gemeinsamen Schutzaufgabe. Auch die Polizei blockiere in vielen Bereichen einen Informationsaustausch zu pauschal mit Verweis auf das Trennungsgebot, obwohl der Zweck dieser Regelung ein ganz anderer ist. Er plädiere keineswegs dafür, die Trennung von nachrichtendienstlichen Mitteln und Umsetzung in Exekutivmaßnahmen aufzuheben. Nur sollte es möglich sein, Erkenntnisse untereinander weiterzugeben, um Gefahren vor einer strafrechtlichen Relevanz zu erkennen und dann wirksam zu bekämpfen. Das Trennungsgebot soll, so Kramer, den Missbrauch verhindern, nicht aber die Effektivität bei der Gefahrenerkennung und wirksamen Abwehr durch die wehrhafte Demokratie.

Jegliches Schubladendenken ist kontraproduktiv. So habe zum Beispiel die organisierte Kriminalität sehr viel mit der rechtsextremen Szene zu tun. Es gibt eine lebendige Zusammenarbeit, Zusammenhänge mit Rockerbanden und Schutzgelderpressungen, Bereitstellung von Versammlungsräumen, BTM und Waffenhandel. Dies wird aber viel zu oft vernachlässigt, obwohl dieser Fehler schon in der NSU-Affäre eine Rolle gespielt hat. Kramer warnt davor, die "Extremismusformen" strikt getrennt mit unterschiedlichen Strategien anzugehen. Vielmehr solle man immer alle Bereiche im Blick behalten und ressortübergreifend arbeiten.
Prävention bleibt ganz zentral, für Bildung und Erziehung braucht es Investitionen. Auch bei Ausstiegsprogrammen ist soziale Begleitung unverzichtbar. Repression ist aber ebenfalls wichtig, dazu gehören auch härtere Sanktionen. Kramer plädiert für einen Null-Toleranz-Ansatz im Bereich Gewalt, aber auch schon bei Kleindelikten. Dies geht nur, wenn die Ausstattung und Präsenz der Polizei vor Ort verbessert wird, inklusive attraktiver Konditionen für kompetentes Personal. Denn Fachkräfte zu gewinnen, wird in Deutschland immer schwieriger und wir haben es mit einer ungewollten Konkurrenz von Sicherheitsbehörden mit hohen Ansprüchen zu tun.
Die beste Prävention gegen "Extremismus" ist gegeben, so Kramer abschließend, wenn sich Menschen als wertgeschätzter Teil der Gesellschaft erleben, einbringen können und vor allem eine Chance haben, sich zu verwirklichen.

Michael Nattke arbeitet beim Kulturbüro Sachsen und erlebt in seinem Bundesland Rassismus täglich in vielen Erscheinungsformen. Er beginnt seinen Vortrag mit dem Hinweis, dass er Stephan Kramer persönlich schätzt, in Bezug auf den Verfassungsschutz allerdings andere Ansichten als er vertritt.
Nattke berichtet von seiner intensiven Mitarbeit an einer Publikation der Heinrich-Böll-Stiftung zur Rolle des Staates in der Auseinandersetzung mit Ideologien der Ungleichwertigkeit (siehe: https://www.boell.de/de/2015/11/30/die-rolle-des-staates-der-auseinandersetzung-mit-ideologien-der-ungleichwertigkeit). An dieser Publikation wirkten auch Monika Lazar und Stephan Kramer als AutorInnen mit. PolitikerInnen und WissenschaftlerInnen haben sich darin u.a. der Frage gewidmet, ob der Verfassungsschutz abgewickelt werden müsse. Die Einschätzung sei sehr kritisch ausgefallen, auf jeden Fall brauche es eine wirksame Kontrolle des Verfassungsschutzes. Es gibt brisante Datenschutzfragen.
Nattke plädiert dafür, die Analyse- und Beobachtungsfunktion künftig an unabhängige wissenschaftliche Institute abzugeben.

Die Rolle von AfD und GIDA bei der Zunahme rassistischer Gewalt sieht Nattke als erwiesen an. Dazu hat auch das Kulturbüro Sachsen im Laufe der Zeit seine Einschätzung weiterentwickelt. GIDA sei als konformistische, chauvinistische Protestaktion gestartet, aber mittlerweile eine offenkundig völkisch-rassistische Bewegung geworden. Viele bekannte Neonazis beteiligen sich kontinuierlich bei GIDA. Sächsische Nazi-Kader nehmen in Sachsen regelmäßig an Kundgebungen teil. Es finden gewaltorientierte Aktionen auf Akteure von Gegenveranstaltungen statt.
GIDA politisiert mit rassistischen Ressentiments. So haben etwa Erik P. und Daniel Z. aus Meißen eine Flüchtlingsunterkunft angezündet und im Gerichtsverfahren erklärt, Politik habe sie nicht interessiert, aber bei Pegida seien sie oft gewesen.
Ein weiteres Beispiel ist René Seyfried. Er engagiert sich in der Bürgerinitiative "Freital steht auf – Nein zum Hotelheim" und erreichte bei seiner Kandidatur zum Oberbürgermeister fast neun Prozent. Politisiert wurde er durch Pegida.
Wer sich nur in solchen Gruppen bewegt, hält die eigene Position für mehrheitsfähig.

Anhand eines langen Zeitstrahl-Plakats verdeutlichte Nattke den engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Pegida-Papieren bzw. Aktionen und rassistischen Gewaltstraftaten. Fatal ist, dass sämtliche Forderungen aus den Pegida-Papieren mittlerweile von der demokratischen Politik umgesetzt wurden. Der 19-Punkte-Katalog von Pegida findet sich im Asylpaket wieder. Doch die GIDA-Bewegung hört trotzdem nicht mit ihren Aktionen auf – ein Hinweis darauf, dass sie letztlich die Gesellschaftsform ändern will.
Das illustriert Nattke mit einem Videoclip, in dem die Bewegung Eigenwerbung betreibt: https://www.youtube.com/watch?v=Ot0voSvtElU
In dem Clip sind viele einschlägige Symbole enthalten, etwa Fahnen der "Identitären" oder mit dem Reichsbürger-Statement "BRD-GmbH", sowie aggressive Transparentsprüche. Der Leiter der Wiener "Identitären" erklärt: "Wir können die Politiker austauschen, bevor sie das Volk austauschen." Er verweist darauf, dass sich dafür nur eine kritische Masse von 1 Prozent erheben müsse. Das Video wurde produziert von einem Neonazi, der früher bei den inzwischen verbotenen rechtsextremen "Spreelichtern" aktiv war.
Solche Belege zeigen einmal mehr, dass Verbote die Probleme mit Rechtsextremismus nicht beseitigen können.

Konstantin von Notz stellte den aktuellen Fraktionsbeschluss "Mehr Sicherheit durch Rechtsstaatlichkeit – Eckpunkte zur inneren Sicherheit": https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/fraktion/beschluesse/Innere-Sicherheit.pdf
Demokratie könne verloren gehen, warnte Notz und forderte einen demokratischen Diskurs über den offenen Rassismus in unserem Land. Die aktuelle Lage bezeichnete er als bedrohlich – auch international. So bestehe ein reales Risiko, dass Donald Trump Präsident werden könne. Dies sei ihm auf seiner jüngsten USA-Reise immer wieder bestätigt worden. In den Händen von Autokraten oder Diktatoren könnten Sicherheitsinstrumente fatale Folgen haben.

Der grüne Leitbegriff in der Sicherheitspolitik ist daher ein "starker Rechtsstaat" – nicht zu verwechseln mit einem "starken Staat". Der technische Entwicklungsstand, z.B. präventive Erkennungssoftware, verändert die Polizeiarbeit und wirft viele datenschutzrechtliche Fragen auf. Daher brauchen wir ein klares Bekenntnis zu einer rechtsstaatlichen Polizei, die eine wichtige Rolle auszufüllen hat.
Wir wollen die Polizei stärken und neu organisieren. Die starken Einsparungen der vergangenen Jahre haben Probleme verursacht. Allerdings kann die Bundestagsfraktion nur Empfehlungen aussprechen, da Polizei Ländersache ist.
Für die Bundespolizei wurde eine deutliche Verbesserung der Ausstattung mit moderner Technik und einem Stellenaufwuchs um 3000 Personen angekündigt. Allerdings braucht es dazu auch 800 Personen, die die neuen Angestellten ausbilden. Die demographischen Prozesse erschweren die Lage.

Kritisch merkte Notz auch den Reformstau bei den Nachrichtendiensten von Bund und Ländern an. Mangelnde interkulturelle Kompetenz, unzureichende Fehlerkultur, unklare Zuständigkeiten im Hinblick auf die Terrorabwehr oder das NSU-Desaster zeigen: Es braucht einen Neuanfang. Die grüne Bundestagsfraktion hält ein unabhängiges Institut, das mit wissenschaftlichen Mitteln zum Demokratieschutz arbeitet, für eine sinnvolle Alternative. Bislang hat es beim Verfassungsschutz keine wirklichen Reformen gegeben. Das V-Leute-Problem besteht fort. Was beim NSU jahrelang schief lief, ist weiterhin legal. Wer schwere Straftaten begangen hat, dürfte kein V-Mann des Staates sein. Ein Unterschied zwischen Rechtsextremen und Islamisten leuchtet Notz hierbei nicht ein.

Einen besonders gravierenden Vertrauensverlust sieht Notz bei der digitalen Kommunikation. Die Snowden-Enthüllungen haben massive Sicherheitsprobleme offenbart, die so ausufern, dass das Bundesverfassungsgericht in brisanten Fällen lieber nur mit "Papier und Bleistift" berät. Im Koalitionsvertrag steht zwar, Deutschland solle Verschlüsselungsland Nummer 1 werden. Minister de Maiziere protestiert aber lautstark, man müsse Terroristen überwachen, sie dürften nicht verschlüsselt kommunizieren können. Die Gemengelage bleibt also kompliziert.
Erschwerend kommt hinzu, dass in Deutschland eine parlamentarische Kontrolle in diesem Feld überhaupt nicht gegeben ist. Die Abgeordneten erhalten keinen Einblick, Beamte müssen keine Konsequenzen fürchten. Die Haltung der Regierung gegenüber dem Parlament ist bedenklich.
Abschließend betonte Notz die Wichtigkeit von kontinuierlicher Prävention und einem gut funktionierenden Katastrophenschutz.

Den Impulsvorträgen folgte eine lebhafte Diskussion.

Mehrere Landtagsabgeordnete äußerten Zweifel daran, dass der Verfassungsschutz die Demokratie wirksam zu schützen vermag. Auf jeden Fall könne dies die Institution in ihrer derzeitigen Form nicht, ihre Analyseinstrumente seien nicht passgerecht. Die "Extremismusthese", auf der seine Arbeitsweise beruhe, bilde die realen Bedrohungen nicht hinreichend ab. Ein Beispiel sei die rassistische, gewaltfördernde, aber nicht klassisch rechtsextreme AfD. Die immer offensiver operierenden "Identitären" greifen die bestehende demokratische Ordnung ebenfalls an. Ungestört agieren konnte bislang auch das Institut für Staatspolitik, an dessen Gründung Götz Kubitschek mitwirkte. Kubitschek, der gern als Redner bei Pegida & co auftritt, stellt klar, er wolle "nicht nur andere Musik, sondern die Party beenden". Trotzdem ist sein Institut bis heute nur Prüfobjekt, nicht aber Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Dagegen geraten linke Initiativen selbst bei geringfügigen Anlässen in den staatlichen Überwachungsfokus.
Kramer bestätigte grundsätzlich die Notwendigkeit, den "Extremismusbegriff" in den Ämtern auf den Prüfstand zu stellen. Die Frage, ob solche Schablonen noch zielführend sind, müsse ergebnisoffen behandelt werden. Dies sei allerdings ein längerer Prozess.

Kritisch kommentiert wurde die V-Leute-Praxis, die vom Verfassungsschutz als absolut notwendig beschrieben wird. Die Ämter blieben jedoch eine Analyse über die Wirksamkeit dieser Praxis schuldig. Im Zusammenhang damit wurde auch die These in den Raum gestellt, dass in Deutschland zu viele Behörden mit nachrichtendienstlichen Mitteln arbeiten, sich aufgrund des Quellenschutzes aber nicht miteinander austauschen würden. Auch sei eine parlamentarische Kontrolle nahezu unmöglich. Bündnis 90/Die Grünen wollen eine andere Kultur des Umgangs mit Geheimnissen. Alle V-Leute-Akten müssten einem parlamentarischen Kontrollgremium zugänglich gemacht werden. Doch selbst weit zurückliegende Ereignisse konnten wegen fehlender Aktentransparenz bis heute nicht aufgeklärt werden (RAF-Vernetzungen mit dem Verfassungsschutz, Oktoberfestanschlag). Die gleichen Probleme stellen sich bei der NSU-Aufklärung.
Aus Kramers Sicht ist, mit Blick auf die Erfahrungen aus der NSU-Affäre, vor allem die V-Leute-Praxis des Bundes bedenklich. So sei in Thüringen und einigen anderen Ländern bei Vorliegen einer strafbaren Handlung eines V-Mannes jegliche Zusammenarbeit sofort unmöglich, im Bund hingegen nicht.

Kramer teilt die Ansicht, dass der Verfassungsschutz reformbedürftig ist. Jedoch scheint es ihm angesichts der aktuellen Gefährdungssituation im Land nicht sinnvoll, die Aufgaben an eine noch schlechter ausgestattete Sicherheitsstruktur zu übergeben. Auch das Konzept eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts als Ersatz für den Verfassungsschutz wirft für Kramer Fragen auf. Der Verfassungsschutz gewinne Informationen zu etwa 80 Prozent aus offenen Quellen, zu rund 20 Prozent aber mit Hilfe nachrichtendienstlicher Mittel. Wenn ein unabhängiges Institut diese Arbeit übernehmen soll, müsse geklärt sein, wie es kontrolliert werden könne, sofern es auch nachrichtendienstliche Mittel anwendet.

In Bezug auf den Datenschutz warb Kramer für einen differenzierten Blick. So wisse er, dass sich rechtsextreme oder islamistische Gruppen häufig etwa über den Messaging-Dienst Whatsapp vernetzten. Aus dieser Kommunikation möchte er in konkreten Einzelfällen Erkenntnisse erlangen dürfen. Eine Ablehnung solcher Mittel mit dem pauschalen Vorwurf der Überwachung sei hier verfehlt. Facebook als Eigentümer von Whatsapp habe jahrelang selbst Datenmengen auf den eigenen Servern gespeichert. Solche Daten anlassbezogen und nach Befassung der G10-Kommission von der deutschen Facebook-Niederlassung anzufordern, wäre hilfreich und keine Erweiterung der bestehenden Befugnisse des Verfassungsschutzes. Sofern dies aus politischen Gründen abgelehnt werde, müsse man diskutieren, welche Werkzeuge ein Verfassungsschutz überhaupt haben dürfe, um mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu arbeiten. Wer diese immer mehr einschränke, dürfe sich nicht beklagen, wenn der Verfassungsschutz etwas übersehe.
 
Thematisiert wurde die Aufarbeitung des NSU: Wo hat der Verfassungsschutz etwas unterlassen oder gar kollaboriert? Warum gibt es keine Entschuldigung gegenüber den Angehörigen der Opfer? Kramer verweist auf die Untersuchungsausschüsse, denen die Thüringer Behörde alle Akten weitergegeben habe, auch zum eigenen Nachteil. Er gibt zu, dass der Verfassungsschutz einen großen Anteil an der NSU-Katastrophe hat. Sein Amtsvorgänger Röwer musste dafür seinen Posten räumen. Allerdings weist Kramer auch darauf hin, dass die Rolle der Polizei kritischer beleuchtet werden müsse. Es gab zehn Morde – und eine zeitnahe Mordaufklärung wäre die originäre Aufgabe der Polizei gewesen. Ebenso fragwürdig sei die Arbeit von Justiz/Staatsanwaltschaften gewesen. Leider sei die Aufklärung der Vorgänge bis heute nicht gelungen. Es gibt also noch genug Arbeit für die Untersuchungsausschüsse.

Nachfragen kamen zur Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und Wissenschaft, die skeptisch gesehen wurde. Kramers Ansatz hierzu lautet, dass jeder das machen solle, was er am besten kann. Ein konkretes Konzept zur Umsetzung sei noch zu diskutieren. Auf jeden Fall müssten gewonnene Informationen wissenschaftlich ausgewertet werden. Eine Alternative zur Zusammenarbeit wäre, beim Verfassungsschutz eigene WissenschaftlerInnen einzustellen.

Für eine fachgerechte Einschätzung von Entwicklungen sind multikulturelle Kompetenzen unerlässlich. Menschen mit Migrationshintergrund machen hierzu in Behörden immer wieder die Erfahrung, dass stark in Klischees gedacht wird und selbst im gemeinsamen Arbeitsumfeld ein rassistisch motiviertes Misstrauen mitschwingt. Die Frage, wie das Personal in Sicherheitsbehörden diesbezüglich besser sensibilisiert und geschult werden kann, ist noch nicht beantwortet.

Zur Aufforderung, sich Rechtspopulismus und rassistischer Mobilmachung politisch entgegenzustellen, berichteten Initiativen von Unsicherheiten in Bezug auf die staatliche Unterstützung. So sind geförderte Träger des Bundesprogramms "Demokratie leben" gerade per Email unterrichtet worden, dass Maßnahmen gegen bestimmte, nicht verbotene Parteien nicht förderfähig seien. Aktuell gehört allerdings die AfD zu den rechtspopulistischen Hauptakteuren in unserem Land. Eine demokratische Kommentierung ihrer Parolen, Hintergründe und Ziele ist dringend geboten. Da die AfD immer wieder Klagen androht, befürchten viele Initiativen, die Rolle der AfD nicht mehr kritisch beleuchten zu dürfen. Die Rundmail zur Programmförderung hat in Bezug darauf zu weiterer Verunsicherung geführt. Statt pauschaler Fördereinschränkungen braucht es hilfreiche Handlungsanleitungen, wo die Grenzen zwischen legitimen Aktionen und einer Verletzung des Parteienwettbewerbs verlaufen. Denn Schweigen bzw. Kritikvermeidung wäre die falsche Strategie. Die demagogischen Thesen der AfD haben zweifellos eine stärkende Funktion in die rechtsextreme Szene hinein und befördern flüchtlingsfeindliche Straftaten. Dies dürfen weder Staat noch Zivilgesellschaft unkommentiert lassen. Monika Lazar hat mittlerweile das zuständige Bundesfamilienministerium aufgefordert, die Rundmail mit einer aussagekräftigen Handreichung zu konkretisieren und Solidarität mit den Förderpartnern zu zeigen. Dies wurde vom Bundesministerium zugesagt.

Jedoch sind nicht auf allen Ebenen die staatlichen Behörden für solche Hinweise zugänglich. So verwaltet etwa in Sachsen das Innenministerium die Bundesmitteln von "Demokratie leben". Gerade in Sachsen sind die Probleme mit Rassismus besonders sichtbar. Dennoch behindert das sächsische Innenministerium mit hoher Bürokratie und restriktiven Vorgaben die freie Zivilgesellschaft. Es braucht eine Debatte darüber, inwieweit der Staat die Zivilgesellschaft inhaltlich steuern darf und welche Risiken dies birgt. Wo eine klare Positionierung gegen die AfD nicht erfolgt, wird diese gestärkt. Leider eifern viele demokratische PolitikerInnen der AfD nach. CDU/CSU sind dafür bekannt, aber auch Sahra Wagenknecht versucht sich immer mal wieder darin, die bessere AfD zu spielen. Das führt zu einer zunehmenden Radikalisierung der AfD, die dann noch weiter nach rechts rückt, um sich wieder neu abzugrenzen.

Die nachfolgenden Berichte aus den Ländern zeigten deutlich, dass rassistische Stimmungsmache deutschlandweit zum Problem geworden ist. Rechtspopulistische Akteure, die jede öffentliche Scheu verloren haben, finden erhebliche Zustimmung in der Bevölkerung.

Die AfD ist im gesamten Land zu einer politischen Größe geworden, mit der man auch bei Landtagswahlen rechnen muss. In Schleswig-Holstein liegt die AfD in Umfragen deutlich über 5 Prozent, in Berlin schwankt sie stark bei ein- bis zweistelligen Werten. Selbst wenn die AfD bereits im Parlament ist und vornehmlich durch Skandale und Zerwürfnisse von sich reden macht, bleiben ihre Sympathiewerte hoch. So zerfiel in der Bremer Bürgerschaft die AfD-Fraktion in ALFA- und AfD-Abgeordnete, liegt aber in den Umfragen dennoch im zweistelligen Bereich. In Mecklenburg-Vorpommern strich die AfD Petra Federau wegen des Escort-Vorwurfs von ihrem Listenplatz, die Zustimmung für die AfD bleibt mit 18 Prozent auf hohem Niveau. In Brandenburg haben die jüngsten Umfragen das Land regelrecht geschockt. Die AfD ist mit 20 Prozent dort nun drittstärkste Kraft, nachdem sie beim vorigen Mal mit 12,2 Prozent in den Landtag eingezogen war. Die rot-rote Koalition hat 6 Prozent verloren und damit keine Mehrheit mehr. Protestwähler sind von der Linken zur AfD gewechselt. Herr Gauland, der mit seinen jüngsten Auslassungen zum deutschen Fußball wie so oft rassistische Ressentiments verbreitet hat, kommt offenkundig bei vielen Leuten gut an.
In Thüringen hat die AfD als neues "Aufreger-Thema" den Moscheebau in Erfurt entdeckt. Sacharbeit leistet sie im Parlament nicht, sondern zielt darauf, Aufmerksamkeit zu erreichen. So beleidigt sie die Grünen im Plenum als "Koksnasen" und "Kinderschänder".
In Sachsen-Anhalt stellt die AfD die weitaus größte Oppositionsfraktion. Sie kann so viele Sitze auf sich vereinen, dass sie allein alle Oppositionsrechte in Anspruch nehmen darf. Ihre inhaltliche Arbeit ist dünn, bisher beschränkt sie sich auf die Kopie von zwei bereits anderswo eingebrachten AfD-Anträgen – inklusive sämtlicher Rechtschreibfehler (Bargeld-Erhalt und die Forderung, dass Sachsen-Anhalt dem Asylpaket II zustimmen solle). Die Situation ist auch dadurch schwierig, dass AfD-Abgeordnete Zugang zu sensiblen Daten erhalten. So ist ein AfD-Mitglied aus dem Umfeld der Reichsbürger in der Parlamentarischen Kontrollkommission, auch hat die AfD drei Ausschussvorsitze ("Arbeit, Soziales und Integration", "Inneres und Sport" sowie "Landesentwicklung und Verkehr"). Ihr Fraktionsgeschäftsführer verdiente im Bereich der Organisierten Kriminalität sein Geld und war Pornostar.

Im Europaparlament sind etliche Parteien mit rechtspopulistischer und rechtsextremer Ausrichtung aktiv. Udo Voigt von der NPD fällt lediglich mit Provokationen auf und ist ansonsten bedeutungslos. Von den ursprünglich sechs AfD-Mitgliedern sind noch zwei übrig: von Storch und Pretzell. Die anderen folgten Lucke zur ALFA. Zunächst schlossen sich die beiden AfD-Abgeordneten der EKR-Fraktion an, bis sie dort ausgeschlossen wurden. Danach kursierte die Verschwörungstheorie, Kanzlerin Merkel habe an ihrem Rauswurf mitgewirkt. Von Storch hat sich nun der EFDD angeschlossen, Pretzell der ENF-Fraktion (Europa der Nationen und der Freiheit), welche mit Mitgliedern von Front National, Lega Nord oder Vlaams Belang den europäischen Rechtsaußen-Rand markiert.

Doch völlig gleichgültig, wie viele Peinlichkeiten, Unfähigkeiten und "Räuberpistolen" die AfD sich leistet, ihr Zulauf ist ungebrochen. Argumentative Demaskierung und sachliche Antragsanalyse helfen anscheinend nicht dabei, Menschen politisch (zurück) zu gewinnen. Entsprechend groß ist die Unsicherheit über adäquate Gegenstrategien. Die CDU reagiert häufig defensiv auf die AfD. Ihre Befürchtung: Wenn man der AfD heftig widerspricht, stärkt man sie. Im Zickzackkurs versucht die CDU, sich der neuen Lage in den Parlamenten anzupassen: Man müsse sich von der AfD abgrenzen, dürfe sie aber nicht ausgrenzen. Dies führt zu fatalen Signalen der Aufwertung. So wurde in Sachsen-Anhalt mit Stimmen der CDU ein AfD-Vizepräsident gewählt, welcher seinen Posten mittlerweile wieder geräumt hat. Zuvor hatte die CDU einem Kandidaten der Linksfraktion ihre Zustimmung versagt. In Berlin demonstrierte eine CDU-Abgeordnete zusammen mit der NPD gegen eine Flüchtlingsunterkunft. Auf diese Unterkunft wurde nun auch ein Anschlag verübt. Es ist offenkundig, dass die CDU testet, wie weit sie die Flanke nach rechts öffnen kann.

Rassismus und Rechtspopulismus dürfen niemals relativiert werden. Bündnis 90/Die Grünen wollen dagegen eindeutig Stellung beziehen, aber auch die Sorgen der Menschen ernst nehmen und demokratisch beantworten. Information und Aufklärung sind wichtig in der Auseinandersetzung mit den Feinden der Demokratie. Die grüne Europafraktion betreibt einen Blog mit regelmäßigen Informationen über die Aktivitäten der rechtsextremen und rechtspopulistischen Abgeordneten auf Europaebene. Es wird angeregt, einen solchen Blog auch für Deutschland zu etablieren. Die Idee findet breite Zustimmung. Der grüne Bundesvorstand plant bereits Angebote hierzu. Demnächst soll eine Abfrage an die grünen Landtagsfraktionen gerichtet werden, um die Arbeit der AfD in den Parlamenten systematischer auswerten zu können. Eine Aktualisierung der Arguhilfe AfD erfolgt ebenfalls in Kürze. Auch die Heinrich-Böll-Stiftung widmet sich in einem Online-Dossier der AfD.

Weitere Materialien zur AfD mit Informationen und Gegenstrategien:

Broschüre der Amadeu Antonio Stiftung zum Umgang mit der AfD:
https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/2016/afd-1/

Positionspapier der grünen ostdeutschen Fraktionen "Dem Rechtspopulismus der AfD entgegentreten - Mit Klarheit und Mut für eine solidarische Gesellschaft" beschlossen: http://gruene-fraktion-sachsen-anhalt.de/fileadmin/images/dokumente/Positionspapier_AfD.pdf

Thesenpapier zur AfD von Anton Hofreiter und Gesine Agena:
http://www.toni-hofreiter.de/dateien/AfD-Papier_HofreiterAgena.pdf

Diskussionspapier von Sven-Christian Kindler und Jan Philipp Albrecht:
http://www.sven-kindler.de/sites/default/files/160318_politik_fuer_emanzipatorische_gesellschaft_0.pdf

Broschüre über ein Jahr AfD in Sachsen von weiterdenken:
http://www.weiterdenken.de/sites/default/files/uploads/2016/02/jennerjahn_afd_im_landtag_0.pdf

Dossiers zur AfD von weiterdenken (wird fortlaufend aktualisiert):
http://www.weiterdenken.de/de/afd-dossier

Themenheft zur AfD von miteinander e.V.:
http://www.miteinander-ev.de/index.php?page=61&modaction=detail&modid=615

Broschüre der Friedrich-Ebert-Stiftung „Politische Bildung nach Pegida“:
http://library.fes.de/pdf-files/dialog/12324-20160209.pdf

Acht Tipps von der taz:
http://m.taz.de/Acht-Tipps-zum-Umgang-mit-der-AfD/!5284653;m/


Weitere Literaturhinweise oder Ergänzungen zum Protokoll können gern an mein Büro gesendet werden: monika.lazar@bundestag.de.

Terminhinweis:
Das nächste Bund-Länder-Europa-Treffen gegen Rechtsextremismus ist geplant für Montag, 28. November 2016 von 11.30 bis 15.30 Uhr im Bundestag.