Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Gesetzentwurf, 29.06.2011

Gleichgeschlechtlichen Paaren ist bis heute die Ehe verwehrt, was eine kon- krete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuel- len Identität darstellt. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gibt es keine haltbaren Gründe homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehin- dernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten. Darüber hinaus sind gleichge- schlechtliche Paare trotz Einführung des Instituts der eingetragenen Lebens- partnerschaft im Jahre 2001 in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt. Dies betrifft in erster Linie das Steuer- und Adoptionsrecht... [lesen]