Kleine und große Anfragen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

seit der Bundestagswahl 2005 arbeiten wir Bündnisgrünen in der parlamentarischen Opposition. Dort besitzen wir keine unmittelbare gesetzgeberische Macht. Dafür erfahren Sie aber ganz unverfälscht, sozusagen GRÜN PUR, was wir denken und für unser Land wollen. In dieser neuen Rolle sehe ich zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn wir Missstände öffentlich thematisieren, zwingt das auch die Regierung zu konstruktiver Auseinandersetzung. Somit können wir indirekt doch viel bewirken und auch auf die Gesetzgebung erheblichen Einfluss ausüben.

Es gibt viele Instrumente, um auch in der Opposition informiert zu sein und Probleme ins Blickfeld der Regierung zu rücken. Eines dieser Instrumente ist die Kleine Anfrage. Abgeordnete haben das Recht, schriftlich von der Bundesregierung Auskunft zu bestimmten Fragen und Sachverhalten durch eine solche Anfrage zu verlangen. Kleine Anfragen werden schriftlich beantwortet. Eine Beratung im Bundestag findet nicht statt. Wenn die Antwort zeigt, dass etwas geändert werden muss, können Abgeordnete das Thema weiter verfolgen, z.B. durch Gesetzesanträge, Anhörungen oder Veranstaltungen.


Kleine Anfrage, 29.11.2011

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Kleine Anfrage, 28.10.2011

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Kleine Anfrage, 06.06.2011

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Kleine Anfrage, 14.04.2011

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Große Anfrage, 13.04.2011

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Kleine Anfrage, 16.12.2010

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Kleine Anfrage, 28.10.2010

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Kleine Anfrage, 26. 04. 2010

Das bürgerschaftliche Engagement hat eine herausragende Bedeutung. Mehr als 23 Millionen Menschen über 14 Jahre engagieren sich freiwillig, bürgerschaftlich und ehrenamtlich sowie unentgeltlich in Vereinen, Verbänden, Kirchen und Initiativen.

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Kleine Anfrage, 16.04.2010

Der Bereich der Beweiserhebung und des Beweistransfers im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen auf europäischer Ebene wurde bisher überwiegend mit den Instrumenten der Rechtshilfe geregelt.

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Kleine Anfrage, 08. 04. 2010

Der Ausbau der Kinderbetreuung – insbesondere für unter Dreijährige – ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Bei der Realisierung dieses Ziels ist die Bundesregierung auf die Zusammenarbeit mit den Kommunen angewiesen, die nicht nur den Rechtsanspruch erfüllen müssen, sondern auch selbst Einrichtungen betreiben und einen erheblichen Anteil der Finanzierung tragen.

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